Schweitzer Fachinformationen
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Aus Anlass der Ende 2016 erlassenen Richtlinie über Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren (PKH-RL) untersucht die Arbeit, ob und inwiefern die Europäisierung durch europäische Menschenrechtsinstrumente und Richtlinien den Zugang des Beschuldigten zu strafrechtlicher Prozesskostenhilfe verbessern kann. Dazu wird zunächst eine europäische Konzeption strafrechtlicher Prozesskostenhilfe erarbeitet, deren Grundlage die menschenrechtlichen Garantien von Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK und Art. 48 Abs. 2 GRCh sind und die um die Inhalte und Garantien der PKH-RL ergänzt werden. Ausgehend von dieser europäischen Konzeption ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem status quo des deutschen Rechts der notwendigen Verteidigung möglich. Aus diesem Vergleich kann eine Verbesserung des Zugangs und der Wirksamkeit strafrechtlicher Prozesskostenhilfe für den Beschuldigten eines Strafverfahrens abgeleitet werden
Carolin Bannehr (geb. Castorf): Studium der Rechtswissenschaften von 2008 bis 2013 an der Bucerius Law School (Hamburg) und an der Waseda Law School (Tokio). 2013 Erste Juristische Prüfung. Referendariat im Bezirk des Kammergerichts. 2016 Zweite Juristische Prüfung. 2018 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Tätigkeit als angestellte Strafverteidigerin im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin. 2019 Promotion. Seit 2020 Richterin in Berlin
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