Schweitzer Fachinformationen
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Mit dem EuZVR hat sich in den letzten Jahrzehnten eine justizielle Infrastruktur für den Europäischen Binnenmarkt herausgebildet: Einheitliches Internationales Verfahrensrecht gewährt heute allen Marktteilnehmern innerhalb der EU freien Zugang zum Recht und Urteilsfreizügigkeit. Im Verhältnis zu Drittstaaten stellt sich die Situation unübersichtlicher dar: Hier kommen die autonomen Verfahrensrechte der Mitgliedstaaten und völkerrechtliche Verträge zur Anwendung; teilweise aber auch Regelungen des EuZVR. Rechtsschutzlücken, Rechtsunsicherheit und Rechtsunklarheit sind die Folge.
Johannes F. Bachmann untersucht die Möglichkeit einer einseitigen Erstreckung des EuZVR auf Drittstaatensachverhalte. Den zentralen Untersuchungsgegenstand bildet dabei die Brüssel Ia-Verordnung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Universalisierung des europäischen Rechts nicht nur rechtlich durchführbar ist, sondern gegenüber einer staatsvertraglichen Rechtsvereinheitlichung viele Vorzüge genießt
Johannes Friedrich Bachmann studierte Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen und war anschließend an der Professur für Bürgerliches Recht, nationales und internationales Zivilverfahrensrecht und Sportrecht - Prof. Dr. Jens Adolphsen - tätig. Nach seinem Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main trat er Anfang 2017 in den hessischen Landesdienst ein. Nach Verwendungen am Polizeipräsidium Mittelhessen und dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport ist er nunmehr am Regierungspräsidium Gießen tätig. Seit 2019 unterrichtet er überdies an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung
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