Schweitzer Fachinformationen
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Einkommensteuererklärung 2024 Kompakt
Die gesetzlichen Änderungen für 2024 sind anspruchsvoll.
Neue Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung sind auch im Jahr 2024 in gewohntem Umfang ergangen. Herausfordernd bleibt es, in der Menge der Entscheidungen und Anweisungen die für den Einzelfall wichtigen und richtigen Lichtblicke zu entdecken.
Beachtet werden sollten insbesondere die Änderungen zum Steuertarif, zum Altersentlastungsbetrag, zu den Kinderfreibeträgen, Rentenfreibeträgen, die elektronische Übermittlung der Beiträge an Versorgungswerke, der geän-derte Verlustabzug, das Schonvermögen des § 33a EStG und die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen, die neue Ländergruppeneinteilung für 2024 und der Behinderten- und Pflegepauschbetrag für Kinder auch ohne Pflegegrad.
Aber auch die Buchführungsgrenzen ab 28.02.2024, die degressive AfA des § 7 Abs. 2 EStG für nach dem 31.03.2024 angeschaffte Wirtschaftsgüter sind zu beachten. Können Steuerberatungskosten abzugsfähige Veräußerungskosten sein? Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer können verblüffen. Die Änderungen zur Sonderabschreibung für Mietwohnungs-neubau sind zu beachten. Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte des § 23 Abs. 3 S. 5 EStG ist ab 2024 auf 1.000 € angehoben worden. Aber nicht zuletzt wird uns auch die Vorabpauschale 2023, die im Jahr 2024 wieder zu berücksichtigen ist, Freude bereiten.
Diese Kompaktausgabe zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2024 soll helfen, auch weiterhin den Überblick über die weitergeleiteten Daten zu behalten.
„Pass uff“ und die gewohnten Checklisten stellen den gewohnten Überblick der wichtigsten Punkte zu jeder Anlage dar.
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