Schweitzer Fachinformationen
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"Arzthaftung - Rechtspraxis und Perspektiven" versammelt Beiträge zu den Veränderungen des Arzthaftungsprozesses. Als roter Faden durchzieht sie das Problem der materiellen Gerechtigkeit.
Kritisch beleuchtet werden Veränderungen, wie die Beschlussverwerfung durch das Berufungsgericht ohne Möglichkeit eines Rechtsbehelfs. Diskutiert wird die Ausweitung wechselseitiger Auskunftspflichten. Der "grobe Behandlungsfehler" steht häufig im Brennpunkt prozessualer Auseinandersetzungen. Diese Rechtsfigur ist jedoch bisher eher deskriptiv als rechtsdogmatisch erfasst. Die Qualität eines Behandlungsfehlers als Beweisthema ist noch nicht ausreichend erkannt worden.
Der Beitrag über neue Entwicklungen beim Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsrecht gibt Hinweise zur Sicherung der Qualität der Begutachtung. Er berücksichtigt die durch das erste Justizmodernisierungsgesetz geschaffenen Veränderungen. Eine Analyse der Schmerzensgeldrechtsprechung in Deutschland ordnet diese rechtsdogmatisch ein und setzt sie in den europäischen Kontext.
2. Diskussion (S. 101-102) Rumler-Detzel, jetzt Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein, früher Arzthaftungssenat beim OLG Köln: Ich muss sagen, mich hat der Vortrag über die Schwerstschäden nach Geburt insofern etwas erschreckt, als noch solche Vokabeln wie leere Hülle und Empfindungslosigkeit und so etwas erwähnt worden sind. Ich möchte also auch die Anwälte, die solche Ansprüche vertreten, dazu auffordern, wenn es darauf ankommt, das Gericht zu veranlassen, diese Patienten einmal zu besuchen, und zwar am besten die Kinder in den betreuenden Kindereinrichtungen, weil man dann erkennen wird, dass selbst ein blindes und gelähmtes Kind, vielleicht noch mit weiteren Schäden, durchaus nicht empfindungslos ist. Das ist zwar etwas, was auch medizinische Sachverständige nicht irgendwie in Kategorien einsortieren, aber das lässt sich eben durch eigenes Erleben, wenn man mal drei - vier Stunden an einem solchen Vormittag in einem solchen Kindergarten verbracht hat, erfahren und dann kann man auch begreifen, dass Summen wie vielleicht 300.000 oder 500.000 € erforderlich sind, fiir ein ganzes Leben da an Kompensation zu sorgen. Das sind nämlich alles nur Dienstleistungen von Menschen, die eben heutzutage sehr teuer sind. Luckey: Zunächst mal möchte ich mich entschuldigen, wenn ich da missverstanden worden bin. Natürlich war es nicht meine Absicht, das in irgendeiner Weise herabzuwürdigen. Gerade das Leid und gerade die Betroffenheit der Kläger in diesen Fällen ist exemplarisch und über alle Maßen kaum vorstellbar. Ich denke da - jetzt abseits des Juristischen - sind wir uns alle einig, dass selbst Beträge wie 500.000 oder 2.000.000 €, irgendwelche aus der Luft gegriffenen Beträge, nie eine Entschädigung im echten Sinne geben können, also das ist einfach ein Leid, das für uns in weiten Teilen unvorstellbar ist, was mit Geld nicht sinnvoll oder jedenfalls nicht fair aufgewogen werden kann. Ich möchte auch nicht missverstanden werden, was die Empfindungsfähigkeit betrifft. Gerade diese Geschichten, Ernährung über Magensonden, ständige Krämpfe, es gibt Fälle, die sind wirklich tragisch, da muss täglich ein Medikament verabreicht werden gegen Krämpfe, gegen spastische Konvulsionen, und das hilft trotzdem nichts. Natürlich ist da Schmerzempfinden da, aber das war nun mal der Ansatzpunkt der alten Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der Ausgleichsfunktion, die ein gewisses intellektuelles Begreifen, ein Leiden an der eigenen Lage nicht in einem körperlichen Sinne oder in einem Kontaktsinne zur Außenwelt, sondern im Verständnis der Ausgleichsfunktion, im Sinne der Kompensation von Nachteilen durch Entschädigung, durch Lustverschaffung von Lustgefühlen mit Geld vorausgesetzt hat. Das ist die Idee dahinter, man kriegt Geld, dann fährt man einmal in Urlaub, dann geht's einem wieder ein bisschen besser. Bei kleineren Schäden war das hier der Gedanke der Ausgleichsfunktion. Aber dieser ist auf solche Fälle nicht übertragbar. In diesem Sinne habe ich es gemeint und anders wollte ich auch gar nicht verstanden werden, bitte um Entschuldigung, wenn ich mich hier missverständlich ausgedrückt habe. Smentkowski, Gutachterkommission Nordrhein: Ein Sprung zu dem dritten Vortrag von Herrn Dr. Tacke. Herr Dr. Tacke, Sie hatten angesprochen die Notwendigkeit des Risiko- und Schadenmanagements zu optimieren. So etwa mit den Worten, das findet öfter auf dem Papier statt als in der Wirklichkeit. Nun war gerade in einem Aufsatz des Leiters einer großen Arzthaftpflichtschadenabteilung in Medizinrecht zu lesen, dass im Bereich zum Beispiel der Aufklämngshaftung die Zahlen sich rückläufig entwickelten.''' Sie hatten dagegen gesagt, dass es dort aus Ihrer Sicht Defizite gibt bei der Dokumentation und bei der Aufklärung. In dem Beitrag wird darüber berichtet, dass aktuell 5 % der Schäden reine Aufklärungsschäden seien. Wir haben das mal für Bereich unserer Gutachterkommission aktuell ausgewertet. Wir kommen sogar auf noch weniger Fälle.
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