Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Das Fallbuch enthält in seiner 3. Auflage 12 aktualisierte Fälle zum Kapitalgesellschaftsrecht, wobei erstmals auch der Bereich Start-ups & Venture Capital thematisiert wird. Es richtet sich an Studenten zur Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung, aber auch an Referendare und wissenschaftliche Mitarbeiter mit entsprechender Spezialisierung. Behandelt werden die »Klassikerprobleme«, die Lösungen sind dabei klausurmäßig aufbereitet. Dabei soll der Leser auch verstärkt die Perspektive der anwaltlichen Beratung einnehmen, da diese in der universitären Ausbildung oft zu kurz kommt.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Christian Altenhofen, Freshfields Bruckhaus Deringer, München.
Alf Anselm und Bonnie Bracht, die ihr BWL-Studium vor langer Zeit abgebrochen haben, planen die Gründung eines eigenen Start-ups. Ihre Geschäftsidee: Exquisites Hundefutter. Das Angebot soll 32 unterschiedliche Sorten umfassen, die jeweils aus den erlesensten Zutaten bestehen. Dies ist zwar besonders teuer in der Produktion, jedoch vertrauen die beiden darauf, dass aufgrund der Coronakrise die Anzahl der Hundebesitzer gestiegen ist und dass das Geld ihrer potentiellen Kunden locker sitzt. Und schließlich sei ja auch der Hund der beste Freund des Menschen. Was sollte da schon schief gehen?
Anselm und Bracht verabreden zunächst mündlich, eine "Premium Dog Food GmbH" zu gründen. Das Stammkapital soll ?25.000,- betragen. Anselm soll eine Bareinlage von ?10.000,- leisten, Bracht soll ebenfalls ?10.000,- einzahlen und außerdem ihren VW Golf (Wert: ?5.000,-) in die Gesellschaft einlegen, da sie einen eigenen Hundefutter-Lieferdienst anbieten wollen. Anselm und Bracht wollen die Geschäfte der Gesellschaft gemeinsam führen.
Um insbesondere Fleisch und Fisch lagern zu können, begeben sich Anselm und Bracht am 1.?9.?2021 zum Fachgeschäft von Heiner Hindel und erwerben dort einen Industriekühlschrank im Namen der "Premium Dog Food GmbH". Der Kaufpreis von ?6.000,- wird ihnen bis Ende Oktober 2021 gestundet.
Zwei Wochen später, am 15.?9.?2021, begeben sie sich zum Notar, der den Gesellschaftsvertrag (insbesondere mit den vorgesehenen Einlagen und der Einsetzung von Anselm und Bracht als Geschäftsführer) beurkundet. Nachdem Anselm ?5.000,- auf seine Stammeinlage auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt hat, Bracht ebenfalls ?5.000,- bezahlt und den VW Golf eingebracht hat, stellt der Notar den Eintragungsantrag zum Handelsregister.
Da Anselm und Bracht am 18.?9.?2021 ein günstiges Angebot über exquisites argentinisches Rindfleisch im Internet ausmachen, das sie zu Hundefutter verarbeiten wollen und mit dem sie den Kauf des Kühlschranks zu finanzieren gedenken, bestellen sie dieses im Namen der "Premium Dog Food GmbH i.Gr." bei Irmtraud Immel zum Preis von ?10.000,-. Das Rindfleisch wird umgehend geliefert.
Anselm und Bracht zerstreiten sich in der Folge, weil sich die Geschäfte wider Erwarten schlecht entwickeln. Das eingezahlte Barkapital ist bald ersatzlos aufgrund von Personal- und Mietkosten verbraucht. Anselm und Bracht nehmen daraufhin am 1.?11.?2021 den Antrag auf Eintragung ihrer GmbH in das Handelsregister zurück und beenden ihre Geschäftstätigkeit umgehend. Hindel und Immel, die davon erfahren, möchten wissen, an wen sie sich wegen ihrer Ansprüche halten können.
Sachverhalt, wie im Grundfall geschildert, mit folgender Änderung: Wie ist die Rechtslage hinsichtlich der Ansprüche von Hindel und Immel, wenn Anselm und Bracht den Eintragungsantrag nicht zurückziehen und die GmbH doch noch in das Handelsregister eingetragen wird? Welche weiteren Ansprüche bestehen gegen Anselm und Bracht?
Anselm und Bracht haben die Anfangsschwierigkeiten überwunden, das Geschäft kommt langsam ins Rollen. Die Gesellschaft wird in das Handelsregister eingetragen. Bald mangelt es jedoch an Liquidität. Man beschließt, die noch ausstehenden Einlagen möglichst bald einzuzahlen. Anselm und Bracht zahlen auch wirklich am 1.?11.?2021 je weitere ?5.000,- auf das Geschäftskonto der GmbH ein.
Wenig später erweist sich, dass der VW Golf von vornherein einen selbst für fachkundige Personen nicht erkennbaren irreparablen Motorschaden hatte, dem das Auto schließlich erliegt (Restwert: ?500,-).
Am 1.?12.?2021 liefert Anselm der Gesellschaft mehrere Laptops und Smartphones und erhält dafür den (angemessenen) Preis von insgesamt ?7.000,- ausgezahlt.
Als die Gesellschaft ein Jahr später insolvent ist, fragt sich der zuständige Insolvenzverwalter Ingo Itzig, ob der GmbH noch Ansprüche gegen Anselm und Bracht mit Blick auf die beschriebenen Vorgänge zustehen und ob sie Gegenansprüchen ausgesetzt sein wird.
Lösung des Ausgangsfalls
Ansprüche des H
Anspruch des H gegen die "Premium Dog Food GmbH" auf Zahlung von ? 6.000,- gem. § 433 Abs. 2 BGB
Anspruch des H gegen die A,B-GbR auf Zahlung von ? 6.000,- gem. § 433 Abs. 2 BGB
Rechtsfähigkeit und Bestehen der GbR
Wirksamer Kaufvertrag
Erlöschen der Haftung durch Entstehen der Vor-GmbH
Einrede der Stundung
Ergebnis
Ansprüche des H gegen A und B auf Zahlung von ? 6.000,-
Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB i.V.m. § 128 HGB analog
Anspruch aus § 179 BGB
Anspruch aus § 11 Abs. 2 GmbHG
Ansprüche der I
Anspruch der I gegen die Vor-GmbH auf Zahlung von ? 10.000,- gem. § 433 Abs. 2 BGB
Richtiger Anspruchsgegner
Ansprüche der I gegen A und B auf Zahlung von ? 10.000,-
Anspruch aus der sog. Verlustdeckungshaftung
Lösung von Variante 1
Ansprüche des H gegen die Vorgründungsgesellschaft
Ansprüche gegen A und B
Ansprüche gegen die GmbH auf Zahlung von ?6.000,- aus Kaufvertrag (§ 433 Abs. 2 BGB) i.V.m. §§ 25?ff. HGB
Ansprüche gegen die Vor-GmbH
Ansprüche gegen A und B (aus dem Stadium der Vor-GmbH)
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