Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
a.A.
anderer Auffassung
a.a.O.
am angegebenen Ort
ABl.
Amtsblatt
ABl.EG
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Abs.
Absatz
AEG
Allgemeines Eisenbahngesetz
AL
Anlage
ARGEBAU
Bauministerkonferenz - Konferenz der für Städtebau-, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder
Art.
Artikel
ATV
Abwassertechnische Vereinigung
A/V
Verhältnis der Außenfläche zum Volumen
BAnz.
Bundesanzeiger
BAPT
Bundesamt für Post und Telekommunikation
BauR
Baurecht, Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht, Werner-Verlag GmbH, Düsseldorf
BayObLG
Bayerisches Oberstes Landesgericht
BayVBl.
Bayerische Verwaltungsblätter
BayVGH
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
BBauBl.
Bundesbaublatt
BEMFV
Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder
ber.
berichtigt
Beschl.
Beschluss
betr.
betreffend
BEVVG
Gesetz über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes, Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. I
Bundesgesetzblatt, Teil I
BGH
Bundesgerichtshof
BImSchG
Bundesimmissionsschutzgesetz
BMBau
Bundesminister(ium) für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
BMVBW
Bundesminister(ium) für Verkehr, Wirtschaft, Bau- und Wohnungswesen
B-Plan
Bebauungsplan
BRS
Baurechtssammlung (Herausgeber Thiel/Gelzer/Upmeier; Werner Verlag, Düsseldorf)
Buchst.
Buchstabe
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
BVerwG
Bundesverwaltungsgericht
BVerwGE
Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
BW
Baden-Württemberg
BY
Bayern
bzw.
beziehungsweise
dgl.
dergleichen
d.h.
das heißt
d.i.
das ist
DIBt
Deutsches Institut für Bautechnik
DIN
Deutsche Norm des Deutschen Instituts für Normung e.V. (Herausgeber)
DÖV
Die Öffentliche Verwaltung, Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft
Drucks.
Drucksache
DVBl.
Deutsches Verwaltungsblatt, Carl Heymanns Verlag, Köln
DVGW
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
DVGW-TRGI
Anerkannte Technische Regeln für Gas-Installationen
EBA
Eisenbahnbundesamt
EG
Europäische Gemeinschaften
entspr.
entsprechend
Erl.
Erläuterungen
ESVGH
Entscheidungssammlung des Hessischen und des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs
etc.
et cetera
EU
Europäische Union
evtl.
eventuell
EWR
Europäischer Wirtschaftsraum
f., ff.
folgende, fortfolgende
FK
Fachkommission
FN
Fußnote
FStrG
Fernstraßengesetz
Gem. Erl.
Gemeinsamer Erlass
Dateiformat: ePUBKopierschutz: Wasserzeichen-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
Das Dateiformat ePUB ist sehr gut für Romane und Sachbücher geeignet - also für „fließenden” Text ohne komplexes Layout. Bei E-Readern oder Smartphones passt sich der Zeilen- und Seitenumbruch automatisch den kleinen Displays an. Mit Wasserzeichen-DRM wird hier ein „weicher” Kopierschutz verwendet. Daher ist technisch zwar alles möglich – sogar eine unzulässige Weitergabe. Aber an sichtbaren und unsichtbaren Stellen wird der Käufer des E-Books als Wasserzeichen hinterlegt, sodass im Falle eines Missbrauchs die Spur zurückverfolgt werden kann.
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Dateiformat: PDFKopierschutz: Wasserzeichen-DRM (Digital Rights Management)
Das Dateiformat PDF zeigt auf jeder Hardware eine Buchseite stets identisch an. Daher ist eine PDF auch für ein komplexes Layout geeignet, wie es bei Lehr- und Fachbüchern verwendet wird (Bilder, Tabellen, Spalten, Fußnoten). Bei kleinen Displays von E-Readern oder Smartphones sind PDF leider eher nervig, weil zu viel Scrollen notwendig ist. Mit Wasserzeichen-DRM wird hier ein „weicher” Kopierschutz verwendet. Daher ist technisch zwar alles möglich – sogar eine unzulässige Weitergabe. Aber an sichtbaren und unsichtbaren Stellen wird der Käufer des E-Books als Wasserzeichen hinterlegt, sodass im Falle eines Missbrauchs die Spur zurückverfolgt werden kann.