Abschreibungen: Holen Sie das Maximum an Steuerersparnis raus
1 Überblick
Die meisten betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter sind abnutzbar und verlieren im Laufe der Zeit an Wert. Der Wertverlust eines Wirtschaftsgutes wird über Abschreibungen als Betriebsausgabe berücksichtigt. Da viele Wirtschaftsgüter mehrere Jahre genutzt werden, verteilt sich auch die Abschreibung oft über einen längeren Zeitraum. Entscheidend ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gegenstands. Läuft diese ab, endet auch die Abschreibung.
Im Zusammenhang mit Abschreibungen taucht oft der Begriff Absetzung für Abnutzung (AfA) auf. Dabei handelt es sich nur um eine andere Bezeichnung für Abschreibungen. In diesem Beitrag wird dem Begriff Abschreibungen der Vorzug gegeben.
Das Einkommensteuergesetz regelt, wie Wirtschaftsgüter abzuschreiben sind. Dabei wird zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen unterschieden.
1.1 Planmäßige Abschreibungen
Die planmäßige Abschreibung geht von der typischen Abnutzung eines Wirtschaftsgutes während seiner voraussichtlichen Nutzungsdauer aus. Dabei kommen folgende Methoden in Betracht:
Die lineare Abschreibung hat die größte Bedeutung. Sie steht allen Unternehmen offen und kann bei allen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, egal ob beweglich oder unbeweglich, angewendet werden. Sie sollten sie aber nur dann verwenden, wenn Sie keine günstigere Abschreibungsart finden.
Die degressive Abschreibung ist anfangs deutlich höher als die lineare, sinkt jedoch von Jahr zu Jahr. Sie ist etwas aufwendiger zu berechnen und nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern zulässig. Diese Abschreibungsmethode kann nur für Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.
Die Leistungsabschreibung kann höher sein als die lineare. Sie ist in kleineren Unternehmen nicht so verbreitet und nur bei solchen Wirtschaftsgütern möglich, bei denen die wirtschaftliche Leistung genau messbar ist (z.B. bei Fahrzeugen).
Die Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG-Abschreibungen) stehen allen Unternehmen offen. Hierbei gibt es die Sofortabschreibung und die Pool-Abschreibung (Verteilung über fünf Jahre). Sie stellen eine Sonderform der planmäßigen Abschreibung und eine Alternative zur linearen Abschreibung dar, sind aber nur zulässig bei selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern mit niedrigen Anschaffungskosten (Grenzwerte ab 2018: 800,- ?/1.000,- ?). Bei der Sofortabschreibung und der Pool-Abschreibung spielt die tatsächliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts ausnahmsweise keine Rolle. Die GWG-Regeln fördern die Liquidität der Betriebe und dienen dem Bürokratieabbau, da der Ausweis im Anlageverzeichnis über die gesamte Nutzungsdauer wegfällt. Weil die Gestaltungsmöglichkeiten sehr gut sind, haben wir der GWG-Abschreibung einen eigenen Beitrag gewidmet.
1.2 Außerplanmäßige Abschreibungen
Die außerplanmäßigen Abschreibungen gehen dagegen von einer untypischen Abnutzung aus. Sie setzen den Eintritt eines bestimmten unvorhergesehenen Ereignisses voraus. In der Praxis kommen diese Abschreibungen nicht so häufig vor. Zu unterscheiden sind hier zwei Methoden:
1.3 Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG genießt einen Sonderstatus. Sie steht nur Unternehmen zu, deren Gewinn im Jahr vor der Anschaffung nicht die Grenze von 100.000,- ? übersteigt. Voraussetzung dafür ist, dass das Wirtschaftsgut in den ersten zwei Jahren zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird. Die Sonderabschreibung wird zusätzlich zur linearen AfA gewährt. Dabei können bis zu 20 % der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts innerhalb der ersten fünf Jahre gewinnmindernd berücksichtigt werden. Wegen der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten gibt es dazu einen eigenen Beitrag.
2 Bemessungsgrundlage ermitteln
Bevor Sie mit der Abschreibung beginnen können, müssen Sie feststellen, welcher Betrag insgesamt abzuschreiben ist. In diesem Zusammenhang wird von der Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen gesprochen.
Erwerben Sie ein Wirtschaftsgut, müssen Sie die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes ermitteln, da diese die Bemessungsgrundlage bilden. Zusätzlich zum Kaufpreis des Gegenstandes werden die Aufwendungen, um ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, einbezogen. Außerdem kommen möglicherweise sogenannte Anschaffungsnebenkosten dazu. Die Umsatzsteuer gehört nur dann zu den Anschaffungskosten, wenn sie von Ihnen nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann. Nachträgliche Anschaffungskosten erhöhen die Bemessungsgrundlage ab dem Jahr, in dem sie entstanden sind.
Kaufen Sie ein abzuschreibendes Wirtschaftsgut nicht, sondern legen es aus Ihrem Privatvermögen in den Betrieb ein, haben Sie bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage besondere steuerliche Vorschriften zu beachten.
3 Nutzungsdauer und AfA-Tabellen
Die Höhe der jährlichen Abschreibung eines Wirtschaftsguts hängt nicht nur von der Bemessungsgrundlage, sondern auch von der Nutzungsdauer ab. Diese ist nicht frei wählbar. Aus Vereinfachungsgründen hat die Finanzverwaltung Tabellen aufgestellt, aus denen sich die Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern ergibt. Die derzeit gültige AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter wurde im Jahr 2000 vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und gilt für alle neuen Gegenstände, die nach dem 31.12.2000 angeschafft wurden (BMF-Schreiben vom 15.12.2000, BStBl. 2000 I S. 1532). Die komplette Tabelle können Sie kostenlos im Servicebereich von www.steuertipps.de abrufen. Einen Auszug aus der Tabelle finden Sie in der nächsten Teilziffer dieses Beitrags.
Zusätzlich zu dieser Tabelle gibt es für viele Branchen spezielle AfA-Tabellen. Zum Teil sind hier Wirtschaftsgüter aufgeführt, die es nur in dieser Branche gibt. Zum Teil wird aber auch für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter in der Branchentabelle eine abweichende Nutzungsdauer angegeben. Im Servicebereich von www.steuertipps.de finden Sie eine Übersicht, die alle vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Branchentabellen enthält. Taucht ein Anlagegut sowohl in der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter als auch in einer Branchentabelle auf, geht die Branchentabelle vor.
»
Beispiel: In der allgemeinen AfA-Tabelle ist für Teppiche eine Nutzungsdauer von acht Jahren angegeben. In der Branchentabelle für Gaststätten geht man dagegen bei einem Teppich nur von fünf Jahren Nutzungsdauer aus, da hier eine stärkere Beanspruchung angenommen wird.
Die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter ist inzwischen fast 20 Jahre alt. Durch den technischen Fortschritt sind in den letzten Jahren viele Wirtschaftsgüter entstanden, die in der AfA-Tabelle fehlen. Finden Sie einen von Ihnen erworbenen Gegenstand nicht in der Tabelle, sollten Sie ein vergleichbares Wirtschaftsgut suchen und sich an dessen Nutzungsdauer orientieren. Ist das nicht möglich, können Sie die Nutzungsdauer schätzen. Sie brauchen dabei nicht übervorsichtig zu sein: Wenn die Nutzungsdauer dem Finanzamt zu kurz erscheint, können Sie sich immer noch mit dem Amt über einen angemessenen Zeitraum verständigen.
»
Beispiel: Klaus Bauer ist selbstständiger Architekt und kauft ein Tablet, um auf der Baustelle immer die aktuellen Baupläne zur Hand zu haben und Fotos aufnehmen zu können. In der allgemeinen AfA-Tabelle ist kein Tablet aufgeführt. Herr Bauer denkt zunächst daran, sich an der Nutzungsdauer eines »Mobilfunkendgerätes« oder einer »Kamera« zu orientieren. Die dafür angegebene Nutzungsdauer von fünf beziehungsweise sieben Jahren ist jedoch unrealistisch für ein Tablet. Aufgrund des rasanten technologischen Fortschritts ist ein Tablet voraussichtlich bereits in drei Jahren technisch überholt. Der Architekt schreibt das Tablet daher über drei Jahre ab und stellt sich darauf ein, dem Finanzamt auf Nachfrage die Gründe für die von ihm gewählte Nutzungsdauer zu nennen.
Bürogeräte, die mehrere Funktionen in sich vereinen, werden Sie in der AfA-Tabelle vergeblich suchen. Aufgrund des Prinzips der Einheitlichkeit dürfen Sie ein Multifunktionsgerät nicht in einzelne Geräte aufteilen. Bei der Abschreibung orientieren Sie sich am besten am Gerätebestandteil mit der kürzesten Nutzungsdauer. Vereint das Gerät zum Beispiel eine Druck-, Kopier- und Scanfunktion, orientieren Sie sich an der Nutzungsdauer eines...