Mit dem Werk wird der Versuch gemacht, äußerste Einfachheit in der Darstellung der Grundlinien des BGB mit einem unverzichtbaren Bestand an Wissenschaftlichkeit zu verbinden. Es ist sehr verständlich geschrieben und bietet die Möglichkeit, sich schnell in die Materie des Bürgerlichen Rechts einzuarbeiten. Es behandelt den gesamten auf diesem Gebiet relevanten Lehr- und Prüfungsstoff. Das Buch richtet sich an Studienanfänger und Juristen im Nebenfach sowie für Fachhochschulstudenten. Es soll zeigen, dass ein leichter Zugang zum BGB und damit zur Rechtswissenschaft möglich ist. Die 2. Auflage wurde dem neuen Schuldrecht angepasst.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Auflage
2., völlig überarbeitete Auflage. Reprint 2018
Sprache
Verlagsort
Berlin/München/Boston
Deutschland
Zielgruppe
Für höhere Schule und Studium
Dateigröße
ISBN-13
978-3-486-81462-0 (9783486814620)
Schweitzer Klassifikation
Grundlagen des Rechts - Allgemeiner Teil des BGB I Gegenstand und Aufgabe des Rechts. II Aktive und passive Rechtsfähigkeit. III Entstehung und Vernichtung von Willenserklärungen. IV Willenserklärungen durch andere. Stellvertretung Verfügungen Dritter, § 182. Allgemeiner Teil des Schuldrechts I Begründung des Schuldverhältnisses. II Arten der Schuldverhältnisse. III Leistungsstörungen. IV Erlöschen des Schuldverhältnisses. V Beteiligung anderer am Schuldverhältnis. VI Schadensersatzrecht. Gesetzliche Vertragstypen des Besonderen Schuldrechts I Kauf. II Vertragstypen des BGB - Bereitstellunsverträge. III Dientleistungsverträge. IV Beteiligungsverträge. V Gesetzliche Schuldverhältnisse. Sachenrecht I Herrschaft über Sachen. II Herrschaftsbeschränkende Grundstücksrechte Erbrecht