Bei jedem Verwaltungshandeln läuft die Behörde Gefahr, Fehler zu begehen. Je komplizierter das Verfahren und je umfassender der Verfahrensgegenstand sich darstellen, desto größer wird dieses Risiko. Um eine effizient handelnde Verwaltung zu ermöglichen, besteht zumindest hinsichtlich Verfahrensfehlern die Möglichkeit der Heilung und Unbeachtlichkeit. Darüber hinaus hat der Nicht-Adressat aufgrund der sog. Schutznormtheorie keine Möglichkeit, sich vor Gericht auf die Verletzung von Verfahrensvorschriften zu berufen. Der Verfasser verdeutlicht anhand zweier bedeutsamer Verwaltungsverfahren, der abfallrechtlichen Planfeststellung und der Baugenehmigung, inwieweit ein den Dritten belastender Verfahrensfehler für das Ergebnis des Verwaltunghandelns rechtlich erheblich wird und inwieweit gesetzlich vorgesehene Nichtigkeits-, Heilungs- und Unbeachtlichkeitsvorschriften praktische Anwendung finden. Darüber hinaus überprüft der Autor die Vereinbarkeit des derzeitigen gerichtlichen Sanktionsdefizits Dritter hinsichtlich formeller Fehler mit geltendem einfachen und Verfassungsrecht.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-47560-7 (9783631475607)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Oliver von Rosenberg wurde 1965 in Dortmund geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Dort ist er seit 1993 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Prof. Dr. Jarass, tätig.
Aus dem Inhalt: Durchführung des Verwaltungsverfahrens unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligung Dritter und diese belastende Verfahrensfehler - Die Folgen der Mängel im Verwaltungsverfahren - Rechtsschutz des Dritten gegenüber dem verfahrensfehlerhaften Verwaltungsakt.