Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehrangehörige: Aushangpflicht beachten!
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Das gilt auch für Sie als Angehöriger der freiwilligen bzw. Pflichtfeuerwehr! Verantwortlich dafür ist der Träger der Feuerwehr nach den jeweiligen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Unterweisungspflicht auch an Feuerwehrangehörige übertragen werden.
Feuerwehrangehörige mit Führungsaufgaben haben nach §3 Abs.3 DGUV Vorschrift 49 für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen unterstellten Feuerwehrangehörigen zu sorgen, d.h. auch sie müssen die Pflichten nach §12 ArbSchG erfüllen. Zu diesen Pflichten gehört auch, die Feuerwehrkollegen/-kolleginnen über die Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten, um die festgelegten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bei der Feuerwehr umsetzbar zu machen.
Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften müssen an geeigneter Stelle für für jeden zugänglich und einsehbar sein: Deshalb haben wir für Sie alle einschlägigen, aushangpflichtigen DGUV-Vorschriften in einem Heft zusammengefasst.
Als Zugabe enthalten sind einige technische Regeln, die zwar nicht aushangpflichtig sind, aber inhaltlich essenziell sind für die Feuerwehr, z.B. TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“.
Mit diesen Unfallverhütungsvorschriften für die Feuerwehr erfüllen Sie die vorgeschriebene Aushangpflicht!
Auflage
Sprache
Verlagsort
Verlagsgruppe
Maße
Höhe: 211 mm
Breite: 149 mm
Dicke: 12 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-609-69441-2 (9783609694412)
Schweitzer Klassifikation