Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
In Deutschland muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können.
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die aktuellen Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, zum Beispiel am "schwarzen Brett" oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen nicht nur die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers.
Die zur Verfügung stehenden Vorschriften:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG, Auszug)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, Auszug)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Gewerbeordnung (GewO, Auszug)
- Heimarbeitsgesetz (HAG)
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Lastenhandhabungsverordnung
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Nachweisgesetz (NachwG)
- PSA-Benutzungsverordnung
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)
Änderungen in der Ausgabe 2025/II
Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ab 1. Mai 2025:
- Elternzeit kann für Geburten ab 1. Mai 2025 per E-Mail beantragt werden
- Geburtsurkunde muss nicht mehr im Original eingereicht werden – ein automatisierter Datenabruf ist möglich
- Selbstständige werden bei Krankentagegeld den Angestellten gleichgestellt
- Keine Einkommensprüfung mehr bei bestimmten Verschiebungen des Bemessungszeitraums (z. B. bei Krankheit, Mutterschutz)
- Für im Ausland lebende Eltern wird die Elterngeldberechnung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung angepasst
Änderungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) ab 1. Juni 2025:
Mutterschutzfristen nach Fehlgeburten werden künftig nach Schwangerschaftswochen (SSW) gestaffelt:
- Ab der 13. SSW: 2 Wochen Mutterschutz
- Ab der 17. SSW: 6 Wochen Mutterschutz
- Ab der 20. SSW: 8 Wochen Mutterschutz
Alle Fakten zur Aushangpflicht
Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?
Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.
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Produkt-Info
Mit Kordel zum Aushängen. Enthält: Aktuelle Änderung des Mutterschutzgesetzes
Auflage
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 184 mm
Breite: 123 mm
Dicke: 15 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8029-1501-7 (9783802915017)
Schweitzer Klassifikation