Wer wirklich wissen will, was das BVerfG in Verfassungsbeschwerdesachen tut, kann sich nicht auf die wenigen Senatsentscheidungen verlassen. Bei mehr als 6.000 Verfassungsbeschwerden
im Jahr sind es die Entscheidungen der sechs Kammern des BVerfG, die dessen Rechtsprechung deutlich
machen, ganz gleich, ob es sich um eine der Verfassungsbeschwerde stattgebende Entscheidung nach § 93c BVerfGG handelt oder ob die Kammern die Verfassungsbeschwerde nach §§ 93a, 93b BVerfGG - mit einer Begründung versehen - nicht zur Entscheidung annehmen. Hier erörtert der "Kommentar" sämtliche in bundesverfassungsgericht. de enthaltenen Kammerentscheidungen in Verfassungsbeschwerdesachen, also nicht die (sehr wenigen) Beschlüsse in konkreten Normenkontrollsachen (Art. 100 I GG), Entscheidungen nach § 32 BVerfGG (Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung) und die isolierten Nebenentscheidungen. Der Leser erhält einen aktuellen Gesamtüberblick über die Kammerrechtsprechung des Jahres 2011 und verschafft sich damit Kenntnis wie das BVerfG (generell) judiziert, kann erfolgreich Einfluss nehmen auf die Instanzgerichtsbarkeit, denn die Kammerentscheidungen enthalten umfangreiche, nachweisintensive Darstellungen zum einfachen Recht. Häufige Querverweisungen innerhalb der Texte erlauben es, Rechtsprechungsketten
herzustellen.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht,
Studierende und Referendare
Maße
Höhe: 227 mm
Breite: 156 mm
Dicke: 18 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-452-27836-4 (9783452278364)
Schweitzer Klassifikation
Rechtsanwalt Professor Dr. Rüdiger Zuck, Stuttgart
Arbeitsschwerpunkte: Verfassungsrecht, insbesondere Grundrechtsschutz des Bürgers, Verfassungsprozessrecht, insbesondere das Recht der Verfassungsbeschwerde Öffentlichkeit Der Autor ist Verfasser zahlreicher Publikationen im Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie im Gesundheitsrecht.