Die Integration von souveränen Staaten in die Europäische Union hat zur Entwicklung einer eigenen Rechtsordnung geführt, der Gemeinschaftsrechtsordnung. Diese steht neben den nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten - beide verfolgen nicht immer dieselben Ziele.
Die vorliegende Arbeit wirft die Frage auf, wie das Zusammenwirken der Gemeinschaftsrechtsordnung und der jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtsordnung in der Praxis funktioniert. Welche Regeln gelten, wenn sowohl die Gemeinschaft als auch die Mitgliedstaaten für eine bestimmte Materie Rechtsnormen vorgeben? Wie wirkt sich das europäische Recht in der nationalen Rechtsordnung aus? Wie funktioniert außerdem das Zusammenwirken der Rechtsprechungsorgane?
Am Beispiel der Arbeitnehmerentsenderegelungen werden diese Fragen erörtert. Das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz existierte bereits, bevor die europäische Entsenderichtlinie in Kraft trat und musste nach deren Erlass geändert werden. Nach Darstellung der entsprechenden Rechtsgrundlagen werden diese Änderungsverpflichtungen im Einzelnen untersucht. Sodann wird auf das Zusammenwirken von EuGH und nationalen (Arbeits-)Gerichten eingegangen. Anhand des Vorabentscheidungsverfahrens, das in diesem Bereich bereits eine große Rolle gespielt hat, wird aufgezeigt, wie die Zuständigkeiten nationaler und europäischer Richter abzugrenzen sind. Im Anschluss werden drei Vorlagefragen deutscher Gerichte verschiedener Instanzen an den EuGH zum Arbeitnehmerentsenderecht daraufhin untersucht, ob das Zusammenwirken nationaler und europäischer Rechtsprechung in der Praxis den rechtlichen Vorgaben genügt und überhaupt funktionieren kann.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2006
Freie Universität Berlin
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-89936-517-7 (9783899365177)
DOI
Schweitzer Klassifikation
Manuela Zipperling wurde 1973 in Haldensleben (Sachsen-Anhalt) geboren. Nach einjährigem Auslandsaufenthalt 1990/91 (Pennsylvania, USA) Abitur in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern). Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin seit 1992; Erstes Juristisches Staatsexamen 1997. Referendariat in Berlin, Zweites Juristisches Staatsexamen 2001. Von 1999 bis 2004 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich Recht des Instituts für Wirtschaftsrecht und Management der TU Berlin. Promotion zur Dr. iur. an der Freien Universität Berlin im Juni 2006. Seit 2004 selbständige Rechtsanwältin in Berlin; seit 2005 Dozentin an der Fachhochschule für Oekonomie und Management sowie an der Verwaltungsakademie in Berlin.