Zum Werk
Kann jemand seine Geschäfte nicht mehr wahrnehmen - aus welchen Gründen auch immer - und hat er auch keinen Bevollmächtigten, bestimmt das Amtsgericht einen Betreuer, der für ihn handeln kann. Diese Aufgabe wird teilweise von Berufsbetreuern, hauptsächlich aber von den Angehörigen übernommen.
Gerade diese Betreuer stehen häufig vor dem Problem, dass sie für einen anderen handeln müssen, ohne genau zu wissen, welche Aufgaben, Pflichten und Rechte ihnen obliegen. Aber auch der Betreute muss wissen, inwieweit ihm welche Rechte weiterhin zustehen.
Die Broschüre informiert den Leser über die
- rechtlichen Voraussetzungen einer Betreuung
- die verschiedenen Aufgabenfelder eines Betreuers
- dessen Rechte und Pflichten sowie die des Betreuten
- über Vergütung (neues Recht) und Kosten u.v.m.
Zahlreiche Beispielsfälle und Muster erleichtern den Zugang für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen.
Vorteile auf einen Blick
- ohne juristische Vorkenntnisse verständlich
- kurz, knapp und übersichtlich
- zahlreiche Beispielsfälle und Formulierungsmuster
Zur Neuauflage
In der 5. Auflage ist u.a. die neue Rechtslage ab dem 1.1.2023 eingearbeitet (Vormundschafts- und Betreuungsrechtsreform).
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Für Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, Betreute, Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden
Maße
Höhe: 300 mm
Breite: 295 mm
Dicke: 6 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-406-79560-2 (9783406795602)
Schweitzer Klassifikation
Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz
Von Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Zimmermann, Vizepräsident des Landgerichts a.D.
Autor*in
Vizepräsident am LG a.D.
Herausgeber*in