Ein zulassungspflichtiger Handwerksbetrieb muss von einem qualifizierten Betriebsleiter geführt werden. Dies verlangt nach bestimmten Präsenzpflichten des qualifizierten Betriebsleiters, die aber normativ nicht näher definiert werden. Bei den Augenoptikern, Hörakustikern, Orthopädieschuhmachern, Orthopädietechnikern und Zahntechnikern handelt es sich um die zulassungspflichtige Gruppe der Gesundheitshandwerke, die als besonders gefahrengeneigt gelten. Welche Präsenzpflichten muss ein qualifizierter Betriebsleiter erfüllen, der im Gesundheitshandwerk beschäftigt ist? Der Autor untersucht, ob es spezielle Präsenzpflichten im Gesundheitshandwerk gibt und wie diese gegebenenfalls aussehen.
Reihe
Thesis
Auflage
Sprache
Verlagsort
Editions-Typ
Illustrationen
2 Tables, black and white
Maße
Höhe: 216 mm
Breite: 153 mm
Dicke: 22 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-78420-4 (9783631784204)
DOI
Schweitzer Klassifikation
Eric Zimmermann leitet als Justiziar den Geschäftsbereich Recht und Wettbewerb der Architektenkammer Baden-Württemberg in Stuttgart. Zuvor war er unter anderem Leiter der Abteilung Recht der Bundesinnung der Hörakustiker in Mainz.