Zu den nach § 1 UrhG urheberrechtlich geschützten Werken zählen auch Bauwerke und ihre Entwürfe. Architekten stehen daher dieselben Rechte zu wie anderen Werkschöpfenden. Dennoch nehmen Bauwerke eine Sonderstellung unter den Werkarten ein. Bei den meisten schutzfähigen Bauwerken wird die schöpferische Leistung nur in einem Werkstück dreidimensional fixiert. Gleichzeitig besteht gerade in der Baukunst ein besonders großes Bedürfnis nach Veränderungen, da fast alle Bauwerke Zweckbauten sind. Die urheberrechtlich geschützten Interessen des Architekten sind mit denen des Grundstückseigentümers und Bauherrn in Ausgleich zu bringen. Jüngst hat der Streit um den Berliner Hauptbahnhof gezeigt, welche Probleme dies vor allem in der dogmatisch bisher schwach durchdrungenen Phase der Werkentstehung bereitet. Zur Auflösung dieses Konflikts leistet die Untersuchung von Laura Maria Zentner einen wesentlichen Beitrag.
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Produkt-Info
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2010
Universität Jena
Auflage
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Lehrende und Studierende der Rechtswissenschaft (Urheberrecht und Baurecht); Architekten, Architekturbüros und Architekturstudenten; entsprechende Institute und Bibliotheken.
Editions-Typ
Produkt-Hinweis
Gewicht
ISBN-13
978-3-16-150724-3 (9783161507243)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Jena; 2010 Promotion; Rechtsreferendarin in Berlin.