Unterlässt es ein Emittent von Finanzinstrumenten, publizitätspflichtige Insiderinformationen zu veröffentlichen, oder veröffentlicht er unwahre Insiderinformationen, so ist er dem Anleger grundsätzlich zum Schadensersatz gemäß §§ 97, 98 WpHG verpflichtet, wenn dieser im Zeitraum der Desinformation eine Transaktion zu einem für ihn ungünstigeren Kurs tätigt. Die Arbeit widmet sich der Frage, welcher Schaden unter welchen Voraussetzungen ersatzfähig ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass neben dem Kursdifferenzschaden auch der Vertragsabschlussschaden nach §§ 97, 98 WpHG ersatzfähig ist. Voraussetzung für den Ersatz beider Schäden ist aber, dass der Anleger in seinem Vertrauen verletzt ist. Im Fall der Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen muss der Anleger auf die Richtigkeit der Insiderinformation vertraut haben. Im Fall der Nichtveröffentlichung publizitätspflichtiger Informationen muss der Anleger auf den Zustand vertraut haben, wie er sich ohne die Veröffentlichung darstellt.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2018
Universität Lüneburg
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-15699-3 (9783428156993)
Schweitzer Klassifikation
Jan-Felix Winter studierte von 2007 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen absolvierte er von 2012 bis 2014 sein Referendariat am Landgericht Göttingen. Von 2013 bis 2018 war er Promotionsstudent an der Leuphana Universität Lüneburg, wo ihn Prof. Dr. Alexander Schall betreute. Seit 2014 arbeitet er in der Kanzlei Winter & Erdtmann, sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Insolvenz- und Arbeitsrecht.