Der Untreuetatbestand ist immer dann von besonderem Interesse, wenn Meldungen über spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche an die Öffentlichkeit gelangen. Die Vorschrift gilt als einer der schwierigsten Tatbestände im Strafgesetzbuch und ist im Wirtschaftsstrafrecht von zentraler Bedeutung. Als Sonderdelikt verlangt die Untreue vom Täter eine Vermögensbetreuungspflicht für das Vermögen seines Opfers. Diese Pflicht wird für Vorstände oder Aufsichtsräte, die als Unternehmensorgane in die Organisation der Gesellschaft eingebunden sind, zumeist bejaht. Wie steht es aber um die Vermögensbetreuungspflicht der Wirtschaftsprüfer für das Vermögen der zu prüfenden Gesellschaft? Auch sie bekommen einen Einblick in die inneren Verhältnisse des Unternehmens. Gleichzeitig sind sie als Außenstehende zu Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet und genießen doch nicht selten seitens der Anteilseigner mehr Vertrauen als Vorstand oder Aufsichtsrat. Haben nicht auch sie eine Verantwortung für das Vermögen des Unternehmens, die sie zu Tätern einer Untreue machen kann? Am Beispiel des Wirtschaftsprüfers erörtert die Untersuchung die dogmatischen Strukturen der Untreue, befaßt sich mit den Ursachen der Anwendungsunsicherheit und zeigt Lösungen auf.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
Berlin, Humboldt-Universität
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 14 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-56907-8 (9783631569078)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin: Wiltrud Seiler, geboren 1980 in Bonn, studierte von 1999 bis 2004 Jura in Würzburg und Berlin. Nach dem Ersten Staatsexamen begann sie mit der Arbeit an ihrer Dissertation. Seit 2006 absolviert sie den juristischen Vorbereitungsdienst in Berlin.
Aus dem Inhalt: Kernkompetenz und sonstige Aufgaben der Wirtschaftsprüfer - Entstehungsgeschichte und Aufbau des Untreuetatbestandes - Wirtschaftskriminalität und Untreue - Die einzelnen Aufgaben des Wirtschaftsprüfers und ihr Untreuepotential - Untreuestrafbarkeit bei der Prüfungstätigkeit - Untreuestrafbarkeit bei der Gutachtertätigkeit - Das Verhältnis zwischen Untreue (§266 StGB) und Verletzung der Berichtspflicht (§332 HGB).