Die Abhandlung untersucht die Verwertbarkeit nonverbaler Verhaltensweisen von Prozessbeteiligten in der Hauptverhandlung und zeigt auf, dass diese partiell unwillkürlichen Reaktionen - entgegen dem vielfach »ersten Rechtsgefühl« - sowohl für den Fall ihres zufälligen Auftretens als auch für den Fall der gezielten Provokation durch ein Strafverfolgungsorgan vollständig verwertbar sind. Auch wenn entsprechende tatgerichtliche Provokations- und Wahrnehmungsakte im Einzelfall kurios anmuten mögen, sind diese mit dem Regelungskomplex des strafprozessualen Strengbeweisregimes in Einklang zu bringen und in der Rechtspraxis umsetzbar. Der Verwertbarkeit stehen dabei weder Rechtssätze der Strafprozessordnung noch solche der Verfassung entgegen. Insbesondere untersagt auch der Grundsatz des »nemo tenetur se ipsum accusare« nicht per se, im Einzelfall ein »verdächtiges Erröten« auch des schweigenden Angeklagten zu seinen Lasten zu verwerten.
Rezensionen / Stimmen
»Mit dem hier rezensierten Werk hat Wiechmann nachweislich die Ära des zu Beginn konstatierten Schattendaseins der behandelten Thematik treffsicher und verdient beendet.« Anke Arkenau, in: Kriminalpolitische Zeitschrift, Heft 4/2022
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2020
Universität Bayreuth
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Fadenheftung
Gewebe-Einband
Illustrationen
1
1 s/w Tabelle
1 Tab.; 306 S., 1 schw.-w. Tab.
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Dicke: 23 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-18439-2 (9783428184392)
Schweitzer Klassifikation
Helge A. Wiechmann studied law at the University of Bayreuth from 2012 to 2017, with a specialization in tax-, business- and medical- criminal law. His undergraduate studies included additional training in economics (specialization: taxes & corporate finance). After completing the Bavarian First State Examination in July of 2017, he worked as a research assistant to Prof. Dr. Nina Nestler and wrote his doctoral dissertation in the field of criminal procedure law under the supervision of Prof. Dr. Brian Valerius. As of 2020, Mr. Wiechmann has been a legal trainee with the Free State of Bavaria in the Bamberg Higher Regional Court District and is employed as adjunct faculty (postdoctoral teaching assistant) at the University of Bayreuth.
1. Nonverbale Verhaltensweisen
Begriffsbestimmung - Zur Funktion und materiellen Bedeutung nonverbaler Verhaltensweisen im Kommunikationsprozess
2. Formale Anforderungen an die Beweiserhebung
Zur Beweisbedürftigkeit nonverbaler Verhaltensweisen - Nonverbale Verhaltensweisen in der Dichotomie von (subjektivem) Personal- und Sachbeweis
3. Erhebungs- und Verwertbarkeitsschranken
Die Justizförmigkeit des Verfahrens als Schranke für »ungewöhnliche« Beweiserhebungen? - Die Schranke des § 136a StPO - Das Gebot förmlicher Beweiserhebung und formale Erhebungsschranken für Experiment-Konstellationen? - Der Grundsatz des »nemo tenetur se ipsum accusare« und seine Ausprägungen in §§ 243 Abs. 5 Satz 1, 136 Abs. 1 Satz 2 StPO und der Mitwirkungsfreiheit - Die Vorschriften der §§ 52, 81c Abs. 3 Satz 1 StPO - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG - Das Recht auf ein faires Verfahren, Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 20 Abs. 3 GG
4. Zur Bedeutung in der Beweiswürdigung
Nonverbale Verhaltensweisen als Bestandteil des Inbegriffs der mündlichen Verhandlung - Aspekte im Rahmen der freien Beweiswürdigung
5. Schlussbemerkung
Literatur- und Sachwortverzeichnis