Der Konflikt von Satire und Persönlichkeitsrecht der Betroffenen hat die Gerichte seit jeher beschäftigt. War bis Ende der 80er Jahre hauptsächlich die politische Satire Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen, so sind Anfang der 90er Jahre unter dem Begriff der "Comedy" neue Formen von Satire entstanden, die spezifisch auf das Medium Fernsehen zugeschnitten waren. Sendungen wie "TV total" (Pro 7) und die "Harald-Schmidt-Show" (jetzt "Schmidt & Pocher", ARD) zeichnen sich durch eine besondere Tabulosigkeit sowie einen auffallend despektierlichen Umgang mit ihren Spaßopfern aus. Zu diesen zählen inzwischen nicht nur Politiker und Prominente, sondern auch "Normalbürger". Erlaubt ist heute, was im Fernsehprogramm der 70er und 80er Jahre noch undenkbar gewesen wäre. Doch auch auf Seiten der Betroffenen ergeben sich rechtliche Probleme. Schließlich suchen Prominente und sonstige Personen des öffentlichen Lebens immer häufiger gezielt das Licht der Öffentlichkeit und schrecken dabei auch nicht davor zurück, intimste Details aus ihrem Privatleben zu offenbaren. Ein Großteil der nichtprominenten Spaßopfer ist zuvor ebenfalls schon einmal in den Medien in Erscheinung getreten, beispielsweise in Form von Talkshowauftritten. Handelt es sich bei den Betroffenen also tatsächlich um "Medienopfer", wie dies kritische Stimmen oftmals beklagen, oder müssen sich diese mit dem Schritt in die Öffentlichkeit nicht grundsätzlich satirische Verballhornungen ihrer Person gefallen lassen?
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2008
Universität Tübingen
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8300-4299-0 (9783830042990)
Schweitzer Klassifikation