1 - Vorwort [Seite 6]
2 - Inhalt [Seite 8]
3 - Abbildungsverzeichnis [Seite 12]
4 - Abkürzungsverzeichnis [Seite 14]
5 - 1 Buchführungspflicht [Seite 16]
5.1 - 1.1 Handelsrechtliche Buchführungspflicht [Seite 16]
5.2 - 1.2 Steuerrechtliche Buchführungspflicht [Seite 17]
6 - 2 Aufgaben der Buchführung [Seite 20]
7 - 3 Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens [Seite 22]
7.1 - 3.1 Grundbuch, Hauptbuch und Nebenbücher [Seite 22]
7.2 - 3.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ( GoB) [Seite 23]
7.3 - 3.3 Inventur und Inventar [Seite 25]
7.4 - 3.4 Bilanz [Seite 29]
8 - 4 Das System der Buchführung bzw. Bilanz [Seite 32]
9 - 5 Bestandskonten [Seite 40]
9.1 - 5.1 Bildung von Bestandskonten [Seite 40]
9.2 - 5.2 Buchen auf Bestandskonten [Seite 42]
9.3 - 5.3 Abschluss der Bestandskonten - Ermittlung des Schlussbestands [Seite 45]
9.4 - 5.4 Eröffnungs- und Schlussbilanzkonto [Seite 47]
10 - 6 Erfolgskonten [Seite 52]
10.1 - 6.1 Bildung von Erfolgskonten [Seite 54]
10.2 - 6.2 Buchen auf Erfolgskonten [Seite 55]
10.3 - 6.3 Abschluss der Erfolgskonten - Ermittlung des Schlussbestands [Seite 57]
10.4 - 6.4 Gewinn- und Verlustkonto [Seite 57]
11 - 7 Überlegungen vor dem Buchen oder die Systematik des Buchens [Seite 64]
12 - 8 Übungsaufgaben mit Lösungen [Seite 66]
13 - 9 Ein Geschäftsjahr in der Buchführung ... [Seite 68]
14 - 10 Kontenrahmen [Seite 76]
14.1 - 10.1 Gemeinschaftskontenrahmen (GKR) [Seite 77]
14.2 - 10.2 Industriekontenrahmen [Seite 79]
14.3 - 10.3 Datev-Kontenrahmen [Seite 79]
15 - 11 Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf [Seite 82]
15.1 - 11.1 Wesen der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) [Seite 82]
15.2 - 11.2 Buchen der Vorsteuer (Einkauf) [Seite 84]
15.3 - 11.3 Buchen der Umsatzsteuer (Verkauf) [Seite 85]
15.4 - 11.4 Buchen der Zahllast [Seite 86]
15.5 - 11.5 Buchen des Vorsteuerüberhangs [Seite 87]
16 - 12 Abschreibungen auf das Anlagevermögen [Seite 90]
17 - 13 Veräußerung von Anlagevermögen [Seite 98]
17.1 - 13.1 Veräußerungspreis entspricht dem Buchwert [Seite 99]
17.2 - 13.2 Veräußerungspreis über dem Buchwert [Seite 99]
17.3 - 13.3 Veräußerungspreis unter dem Buchwert [Seite 100]
18 - 14 Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Waren [Seite 102]
19 - 15 Entnahmen und Einlagen [Seite 110]
19.1 - 15.1 Entnahmen [Seite 111]
19.2 - 15.2 Einlagen [Seite 113]
20 - 16 Was für Kontenarten gibt es? [Seite 116]
20.1 - 16.1 Sachkonten [Seite 116]
20.2 - 16.2 Personenkonten [Seite 118]
20.3 - 16.3 Privatkonten [Seite 119]
21 - 17 Aufbewahrungspflichten [Seite 122]
22 - 18 Exkurs: Stromgrößen des betrieblichen Rechnungswesens [Seite 126]
22.1 - 18.1 Einzahlungen - Auszahlungen [Seite 126]
22.2 - 18.2 Einnahmen - Ausgaben [Seite 127]
22.3 - 18.3 Erträge - Aufwendungen [Seite 128]
22.4 - 18.4 Leistungen - Kosten [Seite 129]
22.5 - 18.5 Einzahlungen - Einnahmen [Seite 130]
22.6 - 18.6 Einnahmen - Erträge [Seite 132]
22.7 - 18.7 Erträge - Leistungen [Seite 133]
22.8 - 18.8 Auszahlungen - Ausgaben [Seite 135]
22.9 - 18.9 Ausgaben - Aufwendungen [Seite 136]
22.10 - 18.10 Aufwendungen - Kosten [Seite 137]
23 - 19 Weitere Übungsbuchungssätze mit Lösungen [Seite 142]
24 - Literaturverzeichnis [Seite 150]
25 - Stichwortverzeichnis [Seite 152]
3 Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens (S. 7)
3.1 Grundbuch, Hauptbuch und Nebenbücher
Sämtliche Geschäftsvorfälle sind vor der Buchung in den Bestands- bzw. Erfolgskonten (Sachkonten) chronologisch zu erfassen und zwar mit dem zugrunde liegenden Buchungssatz sowie der Bezeichnung des Geschäftsvorfalls unter Nennung der zugehörigen Belegnummer (Zuordnung zu den einzelnen Ein- und Ausgangsrechnungen, Materialentnahmescheinen usw.). Dies geschieht im Grundbuch, das auch als Journal oder Prima Nota bezeichnet wird. Es erfüllt im Falle von Unregelmäßigkeiten, z.B. unterlassenen Buchungen, eine wichtige Kontrollfunktion.
Nur der zentrale Eintrag in das Grundbuch gewährleistet eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Buchhaltung. Das Hauptbuch beinhaltet alle Konten des Unternehmens, die für die Ableitung des Jahresabschlusses (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) erforderlich sind. Auf diesen Konten finden die eigentlichen Buchungen statt.
Die Höhe des Vermögens und der Schulden muss jederzeit aus den Bestandskonten des Hauptbuches ermittelbar sein. Die Nebenbücher ergänzen die Eintragungen des Hauptbuches. In ihnen werden wichtige Zusatzinformationen gesammelt, z.B. über die Zusammensetzung der in den Bestandskonten erfassten Vorräte nach einzelnen Rohstoffarten (Lagerbuch) oder über die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagegitter/Anlagespiegel). Die Führung der Nebenbücher erfolgt außerhalb der Buchungssystematik, wenngleich Gegenbuchungen in Konten des Hauptbuches erforderlich sind.
Ein besonders bedeutsames Nebenbuch ist das Kontokorrentbuch. Es dokumentiert den personenbezogenen Einzelnachweis der Sammelkonten .Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. sowie .Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.. Sämtliche Kunden (Debitoren) und Lieferanten (Kreditoren), mit denen Kreditbeziehungen bestehen, werden neben der Buchhaltung im Hauptbuch detailliert mit Personenkonten im Kontokorrentbuch geführt.
3.2 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung8 sind geschriebene (kodifizierte) und ungeschriebene Regeln sowie Konventionen über die
• Führung der Handelsbücher sowie über die
• Erstellung des Jahresabschlusses.
Die Grundsätze haben mehrere Aufgaben: So sollen sie sowohl Gläubiger als auch Unternehmer vor falschen Daten und Informationen schützen sowie die Grundlagen für die Besteuerung sichern. Ferner ermöglichen . insbesondere die nicht kodifizierten . GoB eine schnelle und flexible Rechtsfortbildung an sich ändernde wirtschaftliche und technische Entwicklungen des vielschichtigen Wirtschaftslebens. Vom Buchführungspflichtigen wird sowohl nach dem Handelsrecht (§§ 238, 239, 257, 264 HGB) als auch nach dem Steuerrecht (§§ 140, 141, 146 AO) . unabhängig von der Rechtsform und Größe der Unternehmung . die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verlangt, bspw.:
• Jeder Kaufmann hat in seinen Büchern seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen (§ 238 Abs. 1 HGB).
• Nach den Vorschriften der §§ 140 und 141 AO gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung auch für den steuerrechtlich zur Buchführung Verpflichteten. Zu beachten sind die GoB also von allen (handelsrechtlichen) Kaufleuten und allen anderen, die nach dem Steuerrecht zur Buchführung verpflichtet sind.
Eine Buchführung ist ordnungsgemäß, wenn
• die für die kaufmännische Buchführung erforderlichen Bücher geführt werden,
• die Bücher formell in Ordnung sind und
• der Inhalt sachlich richtig ist (materiell).
Die GoB lassen sich damit in formelle und materielle Grundsätze unterscheiden. Die formellen Grundsätze betreffen die Buchführungsform, d h. die Klarheit und Übersichtlichkeit der Buchführung.