Im Oktober 2023 trat die Verbandsklage in Kraft und derzeit wird der Referentenentwurf zur KapMuG-Reform in 2024 diskutiert. Aktueller könnte also die vorliegende Arbeit nicht sein, zumal sie auch andere Modelle für Massenklagen wie das vorgeschlagene Leitentscheidungs- und das Vorabentscheidungsverfahren thematisiert. Insbesondere verbindet sie tiefgehende und teilweise überraschende Erfahrungen aus zwanzig Jahren praktischer Tätigkeit mit dem KapMuG und anderen Massenverfahren mit einer vertieften wissenschaftlichen Untersuchung der neuen Verbandsklage. Auf dieser Basis liefert die Arbeit sowohl wertvolle Auslegungshilfen für die Praxis hinsichtlich der bisherigen und der neuen Regelungen und zugleich profund erarbeitete Vorschläge für die Fortentwicklung des kollektiven Rechtsschutzes. Beispielhaft seien insofern die Ergebnisse zum Anwendungsbereich des KapMuG, zur Klageberechtigung, zur Nutzung der »Schwarmintelligenz«, zu den Problemen der Anmeldung und zur umfassenden Aussetzung von Parallelverfahren zur Entlastung der Gerichte genannt.
Rezensionen / Stimmen
»Dem Autor ist insgesamt darin beizupflichten, dass mit der Schaffung des VDuG noch keine durchdachte Reform des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland geschaffen wurde, sondern dass dazu in der nächsten Legislaturperiode ein neuer Anlauf gemacht werden sollte. Dies wurde auch in der Diskussion im Deutschen Bundestag zur Neufassung des KapMuG deutlich, in dem die Vertreter aller Fraktionen weitere Überlegungen und einschlägige Vorschläge dazu ankündigten. Für diese weiteren Diskussionen liefert die vorliegende Arbeit wichtige und detailreiche Impulse. Sie kommt also zu spät für die bereits erlassenen Gesetze, aber genau zur rechten Zeit für die zwingend fortzuführende rechtspolitische und wissenschaftliche Debatte.« Prof. Dr. Axel Halfmeier, in: Die Aktiengesellschaft, 17/2024
»Marius Welling leistet mit seinem auf einer Dissertation beruhende Werk eine profunde und ersichtlich erfahrungsbasierte historische, teleologische und praxisorientierte Analyse von KapMuG und VDuG. Besonders wertvoll erscheinen seine Überlegungen zur Klagebefugnis iVm einer geradezu erfrischenden Entzauberung des über lange Zeit hochwirksamen lobbyinduzierten Narrativs >amerikanischer Verhältnisse<. Welling leistet einen schon jetzt wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung der Verbandsklagen, deren Notwendigkeit sich - in der Tat - schon jetzt abzeichnet.« Dr. Peter Röthemeyer, in: Verbraucher und Recht, 11/2024
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2023
TU Darmstadt
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19145-1 (9783428191451)
Schweitzer Klassifikation
Marius Welling was admitted to the bar in 2006 after studying at the Universities of Trier and Salamanca and has also been qualified as a specialist lawyer for banking and capital markets law since 2012. He has always focused on complex and mass proceedings. As a lawyer for the defendant Telekom AG, he was already involved in the development of the KapMuG and subsequently represented numerous clients in various forms of collective redress and class actions as well as in directors' and officers' liability proceedings and corporate law disputes. After working in a US law firm, heading the Litigation and Investigations team of a major Swiss bank and working as General Counsel of a listed litigation financier, he now heads the Dispute Resolution department at Schalast.
A. Einführung
B. Ziele und Zweck der Verbandsklage
Überwindung des »rationalen Desinteresses« - Stärkung des Verbraucherschutzes - Überwindung von unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteilen - Entlastung der Justiz und Verfahrensbeschleunigung - Verhinderung von Missbrauch
C. Entstehung und Gesetzgebungsverfahren
Kollektiver Rechtsschutz in Deutschland - Europäischer Hintergrund des kollektiven Rechtsschutzes - Nationale Gesetzgebungsverfahren
D. Vergleichende Untersuchung der Verbandsklage mit dem KapMuG
Anwendungsbereich der Verbandsklage - Zuständigkeit - Klagebefugnis - Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verbandsklage - Statthaftes Klagebegehren - Feststellungsziele - Einleitung des Musterverfahrens - Bekanntmachung des Musterverfahrens - Anmeldung - § 46 VDuG - Aussetzung von Individualklagen und Beteiligung am Musterverfahren - Verhältnis Musterfeststellungs- und Verbandsklage zum KapMuG
E. Gesamtbewertung der untersuchten Regelungen von Verbandsklage und KapMuG-Musterverfahren
Zusammenführung der gefundenen Ergebnisse - Erfüllung der gesetzten Ziele - Ausblick und Abschluss
Literatur- und Stichwortverzeichnis