Vorbemerkungen
Vorwort
Einführung
Warum die Umsatzsteuer erhoben werden darf
Vorgaben aus Europa für das deutsche Umsatzsteuerrecht
Rechtsgrundlagen
Interpretation von Umsatzsteuer
"Bürgerwirkung" der MwStSystRL
Vorsteuerabzug von Leistungspartnern
Vorsteuerprobleme des EU-Kunden bei steuerpflichtiger Abrechnung
EuGH zum Schutz des "Guten Glaubens"
Wissenswertes zur Abrundung
Grundlagen des deutschen Umsatzsteuerrechts
Wenn der (Zweit|)Name zum Programm wird: die Umsatzsteuer als "Mehrwert"steuer
Der neue Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE
Überlegungen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
Es darf wieder vertraut werden! Der neue "gute Glaube" im Umsatzsteuerrecht
Steuertatbestände und Besteuerungsgrundlagen im Überblick
Wer die Steuer bezahlen muss: der Unternehmer und das Unternehmen
Nichtumsatz/nicht steuerbarer Umsatz/ steuerfreier Umsatz
Steuerbefreiungen/Option zur Steuerpflicht
Lieferung/Sonstige Leistung/ Einheitlichkeit der Leistung
Unentgeltliche Wertabgaben
Innergemeinschaftlicher Erwerb - Innergemeinschaftliches Verbringen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Liefergeschäfte
Die Basics im Überblick
Liefergeschäfte/EU
Die Grundsatzrechtsprechung von EuGH und BFH zur steuerfreien innergemein. Lieferung
Die Abnehmerversicherung: noch "Pflicht" und schon bald nur noch "Kür"?
Der Gelangensnachweis: noch "Kür" und schon bald "Pflicht"?
Das EU-Warengeschäft
Neue Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung
Liefergeschäfte/Non-EU
Die Grundsatzrechtsprechung von EuGH und BFH zur steuerfreien Ausfuhr
Liefergeschäfte/Non-EU
So funktioniert ATLAS-Ausfuhr
Das Non-EU-Warengeschäft
Neue Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung
Liefergeschäfte
Länderspezifische Abweichungen
Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
(Konsignations-)Lager
Umsatzsteuerlager und Lieferungen vor Einfuhr
Ort der Lieferung in besonderen Fällen - "Versandhandel"
Sonderfragen des Anlagenbaus
Differenzbesteuerung
Fahrzeuglieferungen
Vorsicht vor einer "Fahrt im Umsatzsteuerkarussell"
Dienstleistungen
Schnellübersicht: Was galt bis zum 31.12.2009? Was gilt ab 2010? Was ist zu tun?
Das EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 (Gesamtdarstellung)
"Eckpfeiler" der Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen bis zum 31.12.2009
"Eckpfeiler" der Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen ab dem 1.1.2010
"B2C|Leistungen"
"B2B|Leistungen"
Grundstücksleistungen | § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG 2010
Beförderungsmittel - kurz| und langfristige Vermietung - § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG 2010
Leistungen am Tätigkeitsort -§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG
Vermittlungsleistungen - § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG
Einräumung von Eintrittberechtigungen - § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG
Katalogleistungen - § 3a Abs. 4 UStG
Besonderheiten der Einschaltung von Erfüllungsgehilfen
Sonderfälle des Orts der sonstigen Leistung - § 3a Abs. 6-8 UStG
Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen
Restaurationsleistungen während Transfers - § 3e UStG
Besteuerungsverfahren
Anwendungszeitpunkt der neuen Ortsregelungen
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2013
Zusammenfassende Meldung im Jahr 2013
Dienstleistungskommission
Erklärungspflichten- und Aufbewahrungspflichten
Überblick: Wer will was wann wissen?
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2013
Zusammenfassende Meldung im Jahr 2013
Umsatzsteuer(-Jahres)erklärung 2012
Intrastat-Meldung im Jahr 2013
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Internationale Umsätze
Bemessungsgrundlagen/ Steuersatz
Bemessungsgrundlage
Steuersatz - Wie sich die Umsatzsteuer berechnet
Hotelübernachtungen und andere Beherbergungen
Rechnungsstellung/ Vorsteuerabzug/ Übergang der Steuerschuld
Rechnungen - Erfahrungen, Praxistipps und Prüffelder der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
Übersendung von Rechnungskopien und -zweitschriften
Berichtigung fehlerhafter Ausgangsrechnungen
Elektronische Rechnungen
Vorsteuerabzug
Gemischt genutzte Grundstücke: Abschaffung der "Seeling-Gestaltungen"
Vorsteuervergütung an deutsche Unternehmer
Der Leistungsempfänger als Steuerschuldner
Besteuerung von (sonstigen) Leistungen deutscher Unternehmer im EU-Ausland
Geschäftsveräußerung/ Gesellschaften/Gemeinschaften
Geschäftsveräußerung im Ganzen
Sonderprobleme der Gesellschaften/ Gemeinschaften und des Haltens von Beteiligungen
Verfahrensrecht/ Steuerstrafrecht/Zivilrecht etc.
Besteuerungsverfahren nach dem UStG
Allgemeines Verfahrensrecht/Steuerstrafrecht/Zivilrecht/Berufsrecht (ABC)
Internationales Umsatzsteuerrecht
Downloadbereiche
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Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
13.2 Sondertatbestände
Neben dem Grundtatbestand sieht das UStG Sondertatbestände vor:
unentgeltliche Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b, Abs. 9a UStG): Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben ab dem1.4.1999 neu geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt sprach man von "Eigenverbrauch" (§ 1 Abs. 1 Nr. 2a.F. UStG), Arbeitnehmerverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. Ba.F. UStG) und Gesellschafterverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 3a.F. UStG). Ausführungen und insbesondere Urteile zur damaligen Rechtslage können i. d. R. auf die neuen Vorschriftenentsprechend angewandtwerden (--> Kapitel 18) - mit 2 Ausnahmen:
--> Die Bestimmung des Leistungsortsrichtet sich nach dem neuen § 3 fUStG (--> Kapitel 42.1 und 43.1).
--> Nach der Rechtsprechungdes EuGH können die Steuerbefreiungen für Lieferungen und Leistungen nicht einfach analog auf die
unentgeltlichen Wertabgaben übertragen werden (--> Kapitel 16.5).
Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG): Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zoll vorgenommen. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert, der nach zollrechtlichen Vorschriften (Zollkodex und Zollkodex-DV) zubestimmen ist (§ 11 Abs. 1 UStG).
Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen im Inland gegen Entgelt (§ 1 Abs.1 Nr.5 i.V.m. § 1a UStG): Eininnergemeinschaftlicher Erwerb liegt vereinfacht vor, wenn ein Unternehmer, eine juristische Person (des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts) oder - bei neuen Fahrzeugen - jede Privatperson einen Gegenstandgegen Entgelt im EG-Ausland von einem dortigen Unternehmer erwirbt und der Gegenstand in Erfüllung des Kaufvertrages in das Inland gelangt.
Innergemeinschaftliches Verbringen (§ 3 Abs.1a UStG): Innergemeinschaftliches Verbringen gilt als Lieferung gegen Entgelt. Innergemeinschaftliches Verbringen liegt vor, wenn ein Unternehmer einen Gegenstand, der seinem Unternehmen zugeordnet ist, aus dem Inland in das übrige EG-Gebiet bringt. Vorübergehende Verwendungen im EG-Ausland sind hiervon ausgenommen. Der Begriff der vorübergehenden Verwendung ist grundsätzlich nach zollrechtlichen Vorschriften auszulegen.
Lieferung von Neufahrzeugen von Nichtunternehmern vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 2a UStG): Der Nichtunternehmer wird nur für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt (--> Kapitel 38).