Vorwort
Zum Autor
Das Informationspaket
A Schnellübersicht:
1 Neuregelungen ab dem 1. Januar 2010
1.1 Bestimmung des Dienstleistungsorts
1.2 Übergang der Steuerschuld/Reverse-Charge
2 Neue Meldepflichten im Rahmen von UStVA und ZM
2.1 Neues elektronisches Verfahren zur Rückerstattung der Auslandsumsatzsteuer
3 Der Handlungsbedarf des Praktikers
3.1 Von den Änderungen betroffene Geschäftsvorfälle sicher erkennen
3.2 Dauersachverhalte neu überdenken, Zeiträume abgrenzen und die Steuerfindung
prüfungssicher aktualisieren
3.3 EDV-Systeme und Buchhaltung rechtzeitig anpassen
3.4 Anträge auf Erstattung der Auslandsumsatzsteuer selbst bearbeiten
B Das EU-Mehrwertsteuerpaket 2010
1 Umfassende Neuerungen im Umsatzsteuerrecht durch das europäische "Mehrwertsteuer-
Paket"
2 Neue Prinzipien für den Dienstleistungsort
2.1 Grundgedanken der neuen Vorschriften
2.2 Bisheriger Regelleistungsort
2.3 Nunmehriger Regelleistungsort
2.3.1 Eine Differenzierung wird erforderlich
2.3.2 Besonderer Unternehmerbegriff zur Bestimmung des Dienstleistungsortes
2.3.2.1 Unternehmer i. S. d §2 Abs. 1 UStG
2.3.2.2 Nichtunternehmerisch tätige juristische Personen
2.3.3 Grundregel bei B2B-Umsätzen
2.3.4 Grundregel bei B2C-Umsätzen
2.4 Nunmehrige Sonderleistungsorte
2.5 Inkrafttreten und Blick in andere Mitgliedstaaten der EU
3 Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens
3.1 Obligatorisches Reverse-Charge-Verfahren
3.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich
3.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich
3.2 Obligatorisches Reverse-Charge-Verfahren für Elektrizität und Gas
3.3 Auffangtatbestand: Fakultatives Reverse-Charge-Verfahren
4 Neue Erklärungspflichten in der ZM
5 Erweiterung der bisherigen Sonderregelung zur sog. Einzigen Anlaufstelle ("One-Stop-
Shop")
6 Rückerstattung der Auslands-Umsatzsteuer
6.1 Wer den neuen Erstattungsantrag stellen werden darf: Die persönliche
Erstattungsberechtigung des Unternehmers
6.2 Was erstattet werden wird: Die Erstattungsfähigkeit von Vorsteuern
Inhaltsverzeichnis
6.3 Wie der Antrag zu stellen sein wird: Form- und Fristerfordernisse
6.3.1 Ausschließlich elektronische Erstattungsanträge möglich
6.3.2 Jeweilige Amtssprache
6.3.3 Verlängerung der Abgabefrist bis zum 30. September des Folgejahres
6.3.4 Erstattungszeitraum
6.3.5 Zuordnung der Vorsteuerbeträge zu einem Erstattungszeitraum
6.3.6 Mindestgrenzen
6.3.7 Angaben im Erstattungsantrag
6.3.7.1 Angaben zum Unternehmen des Antragstellers
6.3.7.2 Angaben zu den Geschäftsvorfällen, die zu einer Erstattung führen
sollen
6.3.8 Belege zu den Geschäftsvorfällen, die zu einer Erstattung führen sollen
6.3.9 Berichtigungspflicht
6.4 Wie die Mitgliedstaaten den Antrag bearbeiten werden: Verfahrensregeln
6.4.1 Bearbeitung durch den Ansässigkeitsstaat des Antragstellers
6.4.1.1 Bestätigung für den Antragsteller
6.4.1.2 Weiterleitung an den Erstattungsstaat
6.4.2 Bearbeitung durch den Erstattungsstaat
6.4.2.1 Eingangsbestätigung
6.4.2.2 Grundsatz: Bearbeitung innerhalb von vier Monaten
6.4.2.3 Ausnahme: Besonderes Ermittlungsverfahren erforderlich
6.4.3 Materielles Vorsteuerabzugsrecht des Erstattungsstaates maßgeblich
6.4.4 Neuer Zinsanspruch des Antragstellers
6.5 Fazit
C Rechtsstand
D Umsatzbesteuerung der Dienstleistungen bis zum 31.12.2009: "Insellösungen" und
Regelungsvielfalt erschweren die Rechtsanwendung
1 Prüfschema
2 Die Vielzahl der Leistungsorte im Überblick
3 Einzelheiten zu den bisherigen Prüfungsschritten
3.1 Ist die zu beurteilende Leistung eine solche im Sinne der §§ 3b a.F., 3f UStG?
3.1.1 Beförderungsleistungen und damit zusammenhängende Leistungen
3.1.2 Unentgeltliche Leistungen
3.2 Ist die zu beurteilende Leistung eine solche im Sinne des § 3a Abs. 2 UStG a.F.?
3.2.1 Grundstücksleistungen
3.2.2 Kulturelle, künstlerische ähnliche Leistungen ("Eventleistungen")
3.2.3 Arbeiten an Mobilien und deren Begutachtung
3.2.4 Vermittlungsleistungen
3.3 Ist die zu beurteilende Leistung eine solche im Sinne des § 3a Abs. 4, Abs. 3 UStG
a.F.?
3.4 § 3a Abs. 1 UStG a.F. als (einziger) Auffangtatbestand
4 Verlagerung des Leistungsortes durch geschickten Einsatz der Ust-IdNr
5 Besteuerung von Leistungen deutscher Unternehmer im europäischen Ausland
5.1 Einführung in die Problematik
5.2 Rechtsgrundlagen
5.3 "Echte" Reverse-Charge-Regelung - Übergang der Steuerschuld mit Haftung des
leistenden Unternehmers
5.4 Übergang der Steuerschuld ohne Haftung des leistenden Unternehmers
Inhaltsverzeichnis 11
5.5 Grundstücksleistungen
5.6 Alle anderen Leistungen
5.7 Neue Erkenntnisse zur Steuerschuldumkehr
5.8 Rechnungsstellung
5.9 Steuerberater: Keine verbindliche Äußerung zu Drittlandsfragen!
5.10 Mögliche Ansprechpartner im Ausland
E Umsatzbesteuerung der Dienstleistungen ab dem 1.1.2010: Vereinfachung des
Tagesgeschäfts durch europaweite Vereinheitlichungen
1 Prüfschema.
2 Transformation der EU-Vorgaben des "Mehrwertsteuer-Pakets" in das deutsche
Recht
3 Die "Eckpfeiler" des neuen Rechts
3.1 Statt einem nunmehr zwei Auffangtatbestände
3.2 Neuer Auffangtatbestand de facto Regelleistungsort für Leistungen an andere
Unternehmer
3.3 Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens
3.4 In Teilbereichen weiter "Insellösungen" und Regelungsvielfalt
3.5 Neue Erklärungspflichten in der ZM und der UStVA
F § 3a Abs. 1 UStG 2010: Auffangtatbestand für Leistungen eines Unternehmers an Privat
("B2C-Leistungen")
1 Einführungsschreiben des BMF
2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
3 Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
G § 3a Abs. 2 UStG 2010: Auffangtatbestand für Leistungen eines Unternehmers an andere
Unternehmer ("B2B-Leistungen")
1 Einführungsschreiben des BMF
2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
3 Nachweis des unternehmerischen Leistungsbezugs
H § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG 2010 - Grundstücksleistungen
1 Einführungsschreiben des BMF
2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
3 Neues Problem: Ortsgebundene Montagen
4 Keine Harmonisierung/Weiterhin Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen
5 Sonderfall Messen und Ausstellungen
I § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG 2010: Beförderungsmittel/kurzfristige Vermietung
1 Einführungsschreiben des BMF
2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
3 Keine Harmonisierung/Weiterhin Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen!
4 Langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln
J § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG 2010: Leistungen am Tätigkeitsort
1 Ort der Tätigkeit (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Einleitungssatz UStG 2010)
1.1 Einführungsschreiben des BMF
1.2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
2 Kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche u.ä. Leistungen
2.1 Einführungsschreiben des BMF
12 Inhaltsverzeichnis
2.2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
2.3 Keine Harmonisierung/Weiterhin Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen!
2.4 Sonderfall Messen
2.5 Erbringen Seminaranbieter unterrichtende Leistungen oder Beratungsleistungen? 95
2.5.1 Bedeutung der Abgrenzung
2.5.2 Die Anweisungen der UStR 2008 und des Einführungsschreibens für
Gutachten und Literaturstimmen
2.5.3 Schlussfolgerung für Seminarveranstaltungen
2.5.3.1 Offene Seminare
2.5.3.2 Inhouse-Schulungen
3 Messen und Ausstellungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 u. Nr. 3 Buchst. A UStG 2010 -
Sonderfall)
3.1 Einführungsschreiben des BMF
3.2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
3.3 Keine Harmonisierung/Weiterhin Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen!
3.4 Sonderfall ausländische Durchführungsgesellschaft
4 Restaurationsleistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. B UStG 2010)
4.1 Einführungsschreiben des BMF
4.2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
4.3 Keine Harmonisierung/Weiterhin Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen!
5 Arbeiten an Mobilien und deren Begutachtung (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. C
UStG 2010)
5.1 Einführungsschreiben des BMF
5.2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
5.3 Bisher erforderlicher Einsatz der Ust-IdNr. Entfällt
5.4 Neues Problem: Ortsgebundene Montagen
K § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG 2010: Vermittlungsleistungen
1 Einführungsschreiben des BMF
2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
3 Bisher erforderlicher Einsatz der Ust-IdNr. Entfällt
4 Darstellung der Rechtslage bis zum 31.12.2009
L § 3a Abs. 4 UStG 2010: Katalogleistungen
1 Einführungsschreiben des BMF
2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
3 Praktische Bedeutung der Vorschrift
4 Besonderheiten der Franchiseverträge
5 Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte: Die "bunte Vielfalt" der
Leistungsortsbestimmung
M Besonderheiten der Einschaltung von Erfüllungsgehilfen
1 Einführungsschreiben des BMF
2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
3 EuGH zur Ortsbestimmung bei Leistungsketten
N § 3a Abs. 6 u. Abs. 7 UStG 2010: Sonderfälle
1 Einführungsschreiben des BMF
2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
Inhaltsverzeichnis 13
O § 3b UStG 2010: Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden
sonstigen Leistungen
1 Einführungsschreiben des BMF
2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
3 Bisher erforderlicher Einsatz der Ust-IdNr. Entfällt
4 Darstellung der Rechtslage bis zum 31.12.2009
P § 3e UStG 2010: Restaurationsleistungen während Transfers
1 Einführungsschreiben des BMF
2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
3 Keine Harmonisierung/Weiterhin Registrierungspflicht im EU-Ausland prüfen
Q Besteuerungsverfahren
1 Einführungsschreiben des BMF
2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
R Anwendungszeitpunkt der neuen Ortsregelungen
1 Einführungsschreiben des BMF
2 Beratungskonsequenzen aus dem Einführungsschreiben
S Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010: Neue Meldepflichten
T Zusammenfassende Meldung ab 2010: Neue Meldepflichten
U § 13b UStG 2010: Übergang der Steuerschuld
V § 18g UStG 2010: Vorsteuervergütung an deutsche Unternehmer aus dem
EU-Ausland
W Anhang
1 Arbeitshilfen auf der CD-ROM
2 Literatur
3 Glossar
Stichwortverzeichnis.
A Schnellübersicht:
Was galt bis zum 31.12.2009? Was gilt ab 2010? Was ist zu tun?
1 Neuregelungen ab dem 1. Januar 2010
1.1 Bestimmung des Dienstleistungsorts
Bis zum 31.12.2009 führen Dienstleistungen eines deutschen Unternehmers (Mandanten) an einen ausländischen Unternehmer nach §§ 3a, 3b UStG a.F. zu den unterschiedlichsten Leistungsorten. Die Nachteile, die sich daraus sowohl für den leistenden Unternehmer als auch für den Leistungsempfänger (Kunden) ergeben, sollten im Einzelfall durch ein spezielles Wahlrecht vermieden werden.
Ab dem 01.01.2010 ergibt sich Regelleistungsort für Dienstleistungen eines deutschen Unternehmers (Mandanten) an einen ausländischen Unternehmer aus dem Bestimmungslandprinzip.
1.2 Übergang der Steuerschuld/Reverse-Charge
Bis zum 31.12.2009 knüpfen die EG-Mitgliedstaaten an Dienstleistungen eines ausländischen Unternehmers (also auch eines deutschen Unternehmers/Mandanten aus der Sicht der Mitgliedstaaten) an einen anderen Unternehmer die unterschiedlichsten Rechtsfolgen.
Ab dem 01.01.2010 sind die Rechtsfolgen im Wesentlichen vereinheitlicht.