Die Mindestpreisregelung in § 31 WpÜG verpflichtet den Bieter, bei der Evaluierung des Angebotspreises im Rahmen von öffentlichen Übernahmeangeboten zwei Untergrenzen zu beachten: den Börsenkurs der Zielgesellschaft und den für Vorerwerbe vereinbarten Preis. Aufbauend auf einer methodenpluralistischen Analyse und einem rechtsvergleichenden Blick in die USA verdeutlicht die Arbeit, dass die Mindestpreisregelung ein problematisches Rechtsinstitut ist: Sie ist Teil eines übernahmerechtlichen Vermögensschutzes, dessen Legitimation durch die seit Verabschiedung der Übernahmerichtlinie eingetretenen Veränderungen zunehmend in Frage gestellt wird. Die Untersuchung konstatiert eine allgemeine Entwicklung weg von spezifisch übernahmerechtlichen Schutzmechanismen und hin zu verbandsrechtlichen Kontrollinstanzen - ein Weg, den das US-Recht seit jeher verfolgt. Im Ergebnis empfiehlt der Autor, unter Geltung der Übernahmerichtlinie zumindest den Anwendungsbereich des § 31 WpÜG einzuschränken.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2018
Universität Freiburg
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-15596-5 (9783428155965)
Schweitzer Klassifikation
Moritz Weidemann studierte Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau mit Schwerpunkt im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Im Jahr 2015 legte er seine Erste Juristische Prüfung ab. Im Anschluss daran war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Professor Dr. Hanno Merkt, LL.M. [Univ. of Chicago]) beschäftigt. 2017 LL.M. an der Columbia Law School; 2018 folgten die Promotion und die Vereidigung zum Attorney-at-Law (New York). Seit März 2018 arbeitet Moritz Weidemann als Referendar am LG Frankfurt a.M. sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer führenden deutschen Wirtschaftssozietät.