
Bilanzsteuerrecht
60 Fälle
Heinrich Weber-Grellet(Autor*in)
Alpmann Schmidt (Verlag)
11. Auflage
Erschienen am 8. Juni 2011
Buch
Softcover
XV, 343 Seiten
978-3-86752-182-6 (ISBN)
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Beschreibung
Umfassende Berücksichtigung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum; der aktuelle Fall "Porsche gegen VW"
Das Bilanzsteuerrecht hat sich in den letzten Jahren durchgreifend verändert und sich dabei Stück für Stück vom Handelsrecht und von den GoB entfernt. Die Änderungen betreffen nicht nur bilanzsteuerrechtliche Einzelheiten, sondern das ganze System. Der Gesetzgeber versucht, die Besonderheiten der steuerrechtlichen Gewinnermittlung stärker zu berücksichtigen; er ist damit grundsätzlich auf dem richtigen Weg zu einem selbstständigen Steuerbilanzrecht.
Aktuell ist von besonderer Bedeutung:
die "Modernisierung" des HGB durch das BilMoG (vom 25. Mai 2009, BGBl. I S. 1102);
die Auswirkungen auf die Steuerbilanz;
die Abschaffung der formellen Maßgeblichkeit;
die verbleibenden Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz;
die Internationalisierung der Rechnungslegung;
von der Einheitsbilanz zur E-Bilanz
Das Bilanzsteuerrecht muss den besonderen Regeln des Steuerrechts entsprechen; Funktion der Steuerbilanz (Steuerrechtsbilanz) ist die periodengerechte Ermittlung des Gewinns als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Das Bilanzsteuerrecht ist Eingriffsrecht und Lastenverteilungsrecht. Unter eingriffsrechtlichen
Aspekten muss das Bilanzsteuerrecht den Erfordernissen der Rechtssicherheit (Tatbestandsmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit, Art. 20 GG) genügen; unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit muss das Bilanzsteuerrecht gewährleisten, dass die aus dem jeweiligen Gesetz resultierende Belastung Art. 3 Abs. 1 GG Rechnung trägt. In der Entscheidung zur Pendlerpauschale (BVerfG 2 BvL 1/07) hat das BVerfG formal auf das Gebot der Folgerichtigkeit abgestellt; in der Sache entscheidend war die Diskriminierung der Nahpendler. Dieser Ansatz entspricht dem Charakter des Steuerrechts als Lastenverteilungsrecht.
Angesichts der bilanzsteuerrechtlichen Unbestimmtheiten kommt der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs besondere Bedeutung zu, z.B.:
Aufgeld als Anschaffungskosten der Neuanteile (I R 53/08);
Rechnungsabgrenzung in Fällen geringer Bedeutung (X R 20/09);
Erfüllungsrückstand wegen Kundenbetreuungspflicht (X R 41/07);
Pensionsrückstellung für Gesellschafter-Geschäftsführer (I R 78/08);
Abzinsung von Gesellschafterdarlehen (IV R 35/09);
AfA nach Einlage (X R 34/09);
Abschreibung von Pachtforderungen des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft (X R 45/06);
Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß (IV R 37/07);
Reichweite des subjektiven Fehlerbegriffs (I R 77/08);
Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr (X R 8/07)
Das Bilanzsteuerrecht hat sich in den letzten Jahren durchgreifend verändert und sich dabei Stück für Stück vom Handelsrecht und von den GoB entfernt. Die Änderungen betreffen nicht nur bilanzsteuerrechtliche Einzelheiten, sondern das ganze System. Der Gesetzgeber versucht, die Besonderheiten der steuerrechtlichen Gewinnermittlung stärker zu berücksichtigen; er ist damit grundsätzlich auf dem richtigen Weg zu einem selbstständigen Steuerbilanzrecht.
Aktuell ist von besonderer Bedeutung:
die "Modernisierung" des HGB durch das BilMoG (vom 25. Mai 2009, BGBl. I S. 1102);
die Auswirkungen auf die Steuerbilanz;
die Abschaffung der formellen Maßgeblichkeit;
die verbleibenden Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz;
die Internationalisierung der Rechnungslegung;
von der Einheitsbilanz zur E-Bilanz
Das Bilanzsteuerrecht muss den besonderen Regeln des Steuerrechts entsprechen; Funktion der Steuerbilanz (Steuerrechtsbilanz) ist die periodengerechte Ermittlung des Gewinns als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Das Bilanzsteuerrecht ist Eingriffsrecht und Lastenverteilungsrecht. Unter eingriffsrechtlichen
Aspekten muss das Bilanzsteuerrecht den Erfordernissen der Rechtssicherheit (Tatbestandsmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit, Art. 20 GG) genügen; unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit muss das Bilanzsteuerrecht gewährleisten, dass die aus dem jeweiligen Gesetz resultierende Belastung Art. 3 Abs. 1 GG Rechnung trägt. In der Entscheidung zur Pendlerpauschale (BVerfG 2 BvL 1/07) hat das BVerfG formal auf das Gebot der Folgerichtigkeit abgestellt; in der Sache entscheidend war die Diskriminierung der Nahpendler. Dieser Ansatz entspricht dem Charakter des Steuerrechts als Lastenverteilungsrecht.
Angesichts der bilanzsteuerrechtlichen Unbestimmtheiten kommt der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs besondere Bedeutung zu, z.B.:
Aufgeld als Anschaffungskosten der Neuanteile (I R 53/08);
Rechnungsabgrenzung in Fällen geringer Bedeutung (X R 20/09);
Erfüllungsrückstand wegen Kundenbetreuungspflicht (X R 41/07);
Pensionsrückstellung für Gesellschafter-Geschäftsführer (I R 78/08);
Abzinsung von Gesellschafterdarlehen (IV R 35/09);
AfA nach Einlage (X R 34/09);
Abschreibung von Pachtforderungen des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft (X R 45/06);
Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß (IV R 37/07);
Reichweite des subjektiven Fehlerbegriffs (I R 77/08);
Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr (X R 8/07)
Weitere Details
Produkt-Info
PB
Auflage
11., veränderte Auflage 2011
Sprache
Deutsch
Verlagsort
Münster
Deutschland
Illustrationen
Mit Abb. u. Übers.
Maße
Höhe: 246 mm
Breite: 195 mm
Dicke: 23 mm
Gewicht
653 gr
ISBN-13
978-3-86752-182-6 (9783867521826)
Schweitzer Klassifikation
Weitere Ausgaben
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Skript Bilanzsteuerrecht
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16. Auflage
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15. Auflage
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Vorauflage

Alpmann/Schmidt
Bilanzsteuerrecht
Buch
01/2010
10. Auflage
Alpmann Schmidt
24,90 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Person
Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet ist vors. Richter am Bundesfinanzhof.