
Bilanzsteuerrecht
Heinrich Weber-Grellet(Autor*in)
Alpmann Schmidt (Verlag)
10. Auflage
Erschienen am 6. Januar 2010
Buch
Softcover
328 Seiten
978-3-86752-110-9 (ISBN)
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Beschreibung
Umfassende Berücksichtigung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum; der aktuelle Fall "Porsche gegen VW"
Das Bilanzsteuerrecht hat sich in den letzten Jahren durchgreifend verändert und sich dabei Stück für Stück vom Handelsrecht und von den GoB entfernt. Die Änderungen betreffen nicht nur bilanzsteuerrechtliche Einzelheiten, sondern das ganze System. Der Gesetzgeber versucht, die Besonderheiten der steuerrechtlichen Gewinnermittlung stärker zu berücksichtigen; er ist damit grundsätzlich auf dem richtigen Weg zu einem selbstständigen Steuerbilanzrecht.
Aktuell ist von besonderer Relevanz:
* die "Modernisierung" des HGB durch das BilMoG (vom 25. Mai 2009, BGBl. I S. 1102)
* die Auswirkungen auf die Steuerbilanz
* die Abschaffung der formellen Maßgeblichkeit
* die verbleibenden Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz
* die Internationalisierung der Rechnungslegung
Das Bilanzsteuerrecht muss den besonderen Regeln des Steuerrechts entsprechen; Funktion der Steuerbilanz (Steuerrechtsbilanz) ist die periodengerechte Ermittlung des Gewinns als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Das Bilanzsteuerrecht ist Eingriffsrecht und Lastenverteilungsrecht. Unter eingriffsrechtlichen Aspekten muss das Bilanzsteuerrecht den Erfordernissen der Rechtssicherheit Tatbestandsmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit, Art. 20 GG) genügen; unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit muss das Bilanzsteuerrecht gewährleisten, dass die aus dem jeweiligen Gesetz resultierende Belastung Art. 3 Abs. 1 GG Rechnung trägt. In der Entscheidung zur Pendlerpauschale (BVerfG 2 BvL 1/07) hat das BVerfG formal auf das Gebot der Folgerichtigkeit abgestellt; in der Sache entscheidend war die Diskriminierung der Nahpendler. Dieser (neue) Ansatz entspricht dem Charakter des Steuerrechts als Lastenverteilungsrecht.
Angesichts der bilanzsteuerrechtlichen Unbestimmtheiten kommt der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs besondere Bedeutung zu, z.B.:
* Geschäftswertaktivierung (X R 32/05)
* Teilwertabschreibung bei langlebigem Wirtschaftsgut des abnutzbaren Anlagevermögens(I R 74/08)
* Nachholverbot für Pensionsrückstellung auch bei Berechnungsfehler (I R 5/08)
* Erfolgswirksame Auflösung eines passivischen Korrekturpostens (X R 51/08)
* Neuregelung der Jubiläumsrückstellung (BVerfG 2 BvL 1/00)
* Keine Teilwertberichtigung aufgrund von Kursschwankungen bei langfristigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten (IV R 62/06)
* Korrespondierende Auflösung eines RAP (Darlehenszinszuschuss) bei vorzeitigen Sondertilgungen
(IV R 26/06)
* (Gewinnneutrale) Einbuchung von Kreditverbindlichkeiten in eine Anfangsbilanz (X R 23/05)
Das Bilanzsteuerrecht hat sich in den letzten Jahren durchgreifend verändert und sich dabei Stück für Stück vom Handelsrecht und von den GoB entfernt. Die Änderungen betreffen nicht nur bilanzsteuerrechtliche Einzelheiten, sondern das ganze System. Der Gesetzgeber versucht, die Besonderheiten der steuerrechtlichen Gewinnermittlung stärker zu berücksichtigen; er ist damit grundsätzlich auf dem richtigen Weg zu einem selbstständigen Steuerbilanzrecht.
Aktuell ist von besonderer Relevanz:
* die "Modernisierung" des HGB durch das BilMoG (vom 25. Mai 2009, BGBl. I S. 1102)
* die Auswirkungen auf die Steuerbilanz
* die Abschaffung der formellen Maßgeblichkeit
* die verbleibenden Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz
* die Internationalisierung der Rechnungslegung
Das Bilanzsteuerrecht muss den besonderen Regeln des Steuerrechts entsprechen; Funktion der Steuerbilanz (Steuerrechtsbilanz) ist die periodengerechte Ermittlung des Gewinns als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Das Bilanzsteuerrecht ist Eingriffsrecht und Lastenverteilungsrecht. Unter eingriffsrechtlichen Aspekten muss das Bilanzsteuerrecht den Erfordernissen der Rechtssicherheit Tatbestandsmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit, Art. 20 GG) genügen; unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit muss das Bilanzsteuerrecht gewährleisten, dass die aus dem jeweiligen Gesetz resultierende Belastung Art. 3 Abs. 1 GG Rechnung trägt. In der Entscheidung zur Pendlerpauschale (BVerfG 2 BvL 1/07) hat das BVerfG formal auf das Gebot der Folgerichtigkeit abgestellt; in der Sache entscheidend war die Diskriminierung der Nahpendler. Dieser (neue) Ansatz entspricht dem Charakter des Steuerrechts als Lastenverteilungsrecht.
Angesichts der bilanzsteuerrechtlichen Unbestimmtheiten kommt der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs besondere Bedeutung zu, z.B.:
* Geschäftswertaktivierung (X R 32/05)
* Teilwertabschreibung bei langlebigem Wirtschaftsgut des abnutzbaren Anlagevermögens(I R 74/08)
* Nachholverbot für Pensionsrückstellung auch bei Berechnungsfehler (I R 5/08)
* Erfolgswirksame Auflösung eines passivischen Korrekturpostens (X R 51/08)
* Neuregelung der Jubiläumsrückstellung (BVerfG 2 BvL 1/00)
* Keine Teilwertberichtigung aufgrund von Kursschwankungen bei langfristigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten (IV R 62/06)
* Korrespondierende Auflösung eines RAP (Darlehenszinszuschuss) bei vorzeitigen Sondertilgungen
(IV R 26/06)
* (Gewinnneutrale) Einbuchung von Kreditverbindlichkeiten in eine Anfangsbilanz (X R 23/05)
Weitere Details
Reihe
Auflage
10., völlig neu bearbeitete Auflage 2010
Sprache
Deutsch
Verlagsort
Münster
Deutschland
Maße
Höhe: 246 mm
Breite: 194 mm
Gewicht
551 gr
ISBN-13
978-3-86752-110-9 (9783867521109)
Schweitzer Klassifikation
Weitere Ausgaben
Nachauflagen

Heinrich Weber-Grellet
Skript Bilanzsteuerrecht
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04/2017
15. Auflage
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24,90 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage

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13. Auflage
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24,90 €
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Vorauflage
Buch
10/2008
9. Auflage
Alpmann Schmidt
24,90 €
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