Ansprüche bei Krankheit, Pflege, Geburt
Mit dem Erlass einer eigenen Beihilfeverordnung verlässt das Land Berlin den bisherigen Weg, die Beihilfevorschriften des Bundes anzuwenden.
Wesentliche Besonderheiten:
Eine Unterscheidung zwischen verschreibungspflichtigen und nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln entfällt.
Arznei- und Verbandmittel sind bei Krankheiten generell beihilfefähig.
Ausgeschlossenen bleiben Bagatellarzneimittel, Lifestylepräparate und Arzneimittel der Negativliste.
Die Beihilfestelle behält für beihilfefähige Arzneimitttel beim Entstehungsdatum der Aufwendungen keinen Eigenanteil ein.
Die sogenannte "Praxisgebühr" erhöht sich auf 12 Euro pro Quartal.
Die neue Landesbeihilfeverordnung trat am 1. Oktober 2009 in Kraft.
Übersichtliche Darstellung, ausführliches Stichwortverzeichnis
Rechtsstand: 1.10.2009
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 165 mm
Breite: 120 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-8029-1084-5 (9783802910845)
Schweitzer Klassifikation