Das Regelwerk des Arbeitsrechts in einem Band
Vertragliche Grundlagen, Teilzeit und Befristung
AGG, BGB, GewO, NachwG, Teilzeit- und BefristungsG, AÜG, AEntG, HAG
Entgelt, Vermögensbildung, Arbeitszeit, Urlaub
ETZG, 5. VermBG, BetrAVG, ArbZG, BUrlG
Kündigungsschutz, Arbeitsplatzschutz
KSchG, ArbPlSchG
Ausbildung, Jugendarbeitsschutz
BBiG, HwO, AEV, JarbSchG, JArbschUV, KindArbschV
Arbeitsschutz für Frauen, Eltern, Pflegende, Schwerbehinderte
MuSchG, BEEG, PflegezeitG, FPfZG, SGB IX, SchwbAV
Arbeits-, Betriebsstättensicherheit
ArbSchG, ArbSichG, ArbMedVV, BetrSichV, ArbstättV, BildarbschV, LasthandhabV, PSA-BV, GefstoffV, BiostoffV, LärmschutzV, GenDG
Betriebsverfassung, Mitbestimmung
TVG, Mindesarbeitsbedingungen, BetrVG, Wahlordnung BetrVG, SprAuG, EBRG, MgVG, AktienG, DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG, MitbestergänzungsG, SEAG, SEBG, SCEAG, SCEBG
Ausländische Arbeitnehmer
FreizügG/EU, AufenthaltsG, BeschV, AEntG
Verfahrensrecht
ArbGG, ZPO, Pfändungsfreigrenzen, InsO
EU-Richtlinien
Massenentlassungs-RL, Gleichbehandlungsrahmen-RL, Betriebsübergangs-RL, Arbeitszeit-RL, Gleichbehandlungs-RL
Unfallversicherung
SGB VII, BerufskrankheitenVO
Sozialversicherungsrecht
SGB III - SGB VI, SvEV, BVV, DEÜV, AAG
Übersichtliche zweispaltige Darstellung, ausführliches Stichwortverzeichnis
Rechtsstand: 1.9.2013
Zur 8. Auflage, Rechtsstand: 1.9.2013
Neuregelung des Seearbeitsrechts
Die Regelungen zu den Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute an Bord von Handelsschiffen unter deutscher Flagge wurden modernisiert und vereinheitlicht. Dies führte zu Folgeänderungen in zahlreichen arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Mindeststandards für Entgeltbescheinigung
Seit 1. Juli 2013 ist die Entgeltbescheinigungsverordnung in Kraft. Bundesweit verpflichtet sie alle Arbeitgeber zu einem Mindeststandard bei den monatlich auszustellenden Entgeltbescheinigungen.
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
Mit Wirkung zum 1. Juli 2013 wurden die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO angehoben: Wegen des erhöhten Grundfreibetrags im Einkommensteuergesetz war eine entsprechende Anhebung der Pfändungsfreigrenze (von 1028,89 Euro auf 1045,04 Euro) und darauf basierend eine Neuberechnung der Pfändungstabellen notwendig.
Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert
Deutschland hat zum 1. Juli 2013 den Arbeitsmarkt für Facharbeiter aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, geöffnet. Dazu wurde die Beschäftigungsverordnung neu erlassen und die bisherige Beschäftigungsverfahrensverordnung in die neue Regelung überführt.
Neue Biostoffverordnung
Ziel der neu gefassten Verordnung ist vor allem, Verletzungen durch scharfe oder spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor zu vermeiden. Zudem wurden wissenschaftliche und technische Weiterentwicklung berücksichtigt sowie eine Harmonisierung mit anderen Arbeitsschutzverordnungen vorgenommen:
Erleichtert wurde die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten, bei denen die Infektionsgefährdung nachrangig ist und die Gefährdung überwiegend auf der sensibilisierenden bzw. toxischen Wirkung der Biostoffe beruht.
Die Fachkundeanforderungen berücksichtigen nun, dass in Abhängigkeit von der Tätigkeit, der auszuübenden Funktion und der Höhe der Infektionsgefährdung unterschiedliche Anforderungen an das Qualifikationsniveau bestehen.
Für Tätigkeiten mit hochansteckenden Krankheitserregern ist aufgrund des hohen Gefährdungspotenzials zusätzlich die Benennung einer fachkundigen Person mit Beratungs- und Unterstützungsfunktion erforderlich.
Einige Tätigkeitsbereiche wurden von den formalen Anforderungen zur Klassifizierung der Infektionsgefährdung befreit. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten in der Landwirtschaft, der Abfall- und Abwasserbehandlung und im Sanierungsgewerbe.