Versorgung statt Belieferung
Seit 2002 regelt das Apothekengesetz die Versorgung der Rettungsdienste mit Arzneimitteln. Zwischen den Beteiligten sollen Versorgungsverträge geschlossen werden, die eine effiziente pharmazeutische Betreuung der Rettungsdienste durch eine ortsnahe Apotheke gewährleisten.
Das Kompendium richtet sich sowohl an Notdienste als auch an Apotheken. Es enthält Informationen und Arbeitsunterlagen einschließlich einer Checkliste und eines Mustervertrages zur Vorbereitung der vertraglichen Vereinbarung zur Arzneimittelversorgung des Rettungsdienstes. Für die gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen Besichtigungen der Vorräte an Arzneimitteln und auch der Medizinprodukte stehen eine Checkliste und ein Protokollvordruck zur Verfügung.