Die Arbeit berührt ein zentrales dogmatisches Problem an der Schnittstelle zwischen Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht. Es geht um die oft relevante Frage, ob der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Grundrechtseingriffen im Einzelfall auch dann einen Kontrollmaßstab bildet, wenn das Gesetz eine »gebundene« Entscheidung vorgibt. Dabei sollen »gebundene« Normen und Ermessensrechtssätze - in Übereinstimmung mit neueren Entwicklungen in der Rechtsprechung und in Abkehr vom herrschenden Verständnis in der Wissenschaft, die atypische, unverhältnismäßige Einzelfälle bei der Ausführung »gebundener« Normen als Kollateralschäden und ein Problem der (abstrakten) Verhältnismäßigkeit einer Norm versteht - keine streng gegensätzlichen Rechtsfolgentypen bilden, sondern sich in der Dichte der Determination der Exekutive bloß graduell voneinander unterscheiden. Grundlage dieser Betrachtung ist ein verändertes Verständnis der Gesetzesbindung der Verwaltung.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2019
Universität Düsseldorf
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-15800-3 (9783428158003)
Schweitzer Klassifikation
Benedikt Vogt studied law at Heinrich-Heine-University Düsseldorf (Germany) with a specialisation in law of politics. After his first legal state examination in 2015 he worked as a research fellow at the university's Chair for Public Law with Prof. Lothar Michael while completing his doctoral thesis. From 2018 to 2020 he completed his legal traineeship at the Berlin Higher Regional Court, working for the Regional Court, the Public Prosecutor's Office, the Federal Chancellery's Cabinet and Parliament Division, the law firm Redeker Sellner Dahs and the Sino-German Legal Cooperation Programme in Beijing. Since August 2020 he works as a judge at the administrative court of Potsdam.
A. Einleitung
B. Der Konflikt von Einzelfallgerechtigkeit und gesetzlicher Determination im Verständnis der klassischen Rechtsfolgenlehre
C. Partielle Abkehr vom klassischen Rechtsfolgenverständnis in der Rechtsprechung des vergangenen Jahrzehnts
D. Die Verwirklichung von Einzelfallgerechtigkeit durch ein verändertes Verständnis der Gesetzesbindung und die Verhältnismäßigkeit als Modus
E. Apologie einer Neubestimmung der Gesetzesbindung
F. Die Rechtsfolgenbestimmung i.w.S. als Entscheidungsfindungsprozess der Verwaltung zur Festlegung der einzelfallgerechten Rechtsfolge
G. Die Kontrolle der Rechtsfolgenbestimmung i.w.S. durch die Verwaltungsgerichte
H. 15 zusammenfassende Thesen
Literaturverzeichnis
Sachregister