Im Vergleich zu anderen Bundesstaaten sowie zur Weimarer Reichsverfassung weist die Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland die Besonderheit auf, daß der Bund die Steuergesetzgebung dominiert, während für den Vollzug der Bundessteuergesetze überwiegend die Länder zuständig sind. Die Arbeit untersucht die (verfassungs)rechtlichen und rechtstatsächlichen Möglichkeiten einer uneinheitlichen Verwaltung der Bundessteuern durch die Gliedstaaten. Vor dem Hintergrund einzel- und gesamtwirtschaftlicher Erkenntnisse über die divergierenden Besteuerungsübungen werden schließlich die grundgesetzlichen Grenzen der länderunterschiedlichen Anwendung des Bundessteuerrechts bestimmt.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Illustrationen
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-36874-9 (9783631368749)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Holger Vogel wurde 1965 in Stuttgart geboren. Von 1984 bis 1989 studierte er Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim mit Abschluß als Diplom-Ökonom. Es folgten mehrjährige Tätigkeiten in der Automobilbranche sowie bei einer mittelständischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Seit 1999 ist er Geschäftsführer des familieneigenen Unternehmens. Im Jahre 2000 erfolgte die Promotion an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hohenheim.
Aus dem Inhalt: Steuergesetzgebungs- und Steuerverwaltungshoheit - Verteilung des Steueraufkommens zwischen den Gebietskörperschaften - Gleichmäßigkeit der Besteuerung - Gestaltungsspielräume der Länder beim Vollzug der Bundessteuergesetze - Möglichkeiten zur Angleichung der Steuerrechtsanwendung im Bundesstaat - Betriebsprüfungspraktiken der Länder - Einfluß der divergierenden Besteuerungsübungen auf das unternehmerische Investitionsverhalten - Gesamtwirtschaftliche Beurteilung der steuerbehördlichen Subventionen - Anreize des aktiven Finanzausgleichs in Bezug auf die Ausschöpfung der Steuerquellen - Verfassungsrechtliche Grenzen des ungleichen Steuergesetzvollzuges - Wiederherstellung der einheitlichen Steuerfachverwaltung.