Grundsätzlich kann sich nur eine geschädigte Person als Privatklägerin an einem Strafverfahren beteiligen und dort «zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat [.] adhäsionsweise [.] geltend machen» (Art. 122 Abs. 1 StPO). Kommt es jedoch zu einer - primär in Art. 121 StPO geregelten - strafprozessualen Rechtsnachfolge, können Dritte an ihrer Stelle in das Verfahren eintreten. Im Zentrum dieser Freiburger Dissertation stehen die dogmatisch und praktisch bedeutsamen Fragen, welche Personen unter welchen Voraussetzungen in welchem Umfang im erstinstanzlichen Strafprozess und/oder im Rechtsmittelverfahren als Rechtsnachfolger einer geschädigten Person auftreten können. Sie erarbeitet einen umfassenden Überblick über die denkbaren Lösungsansätze, um diese Ansätze einzuordnen und sie zu bewerten. Diese Dissertation schafft damit eine klare Systematik in einem Gebiet, das bis anhin nur bruchstückhaft und jeweils auf einer «case by case»-Basis diskutiert wurde.
Reihe
Travaux de la faculté de droit de l'Université de Fribourg
461
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Maße
Höhe: 22.5 cm
Breite: 15.5 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-7255-9353-8 (9783725593538)
Schweitzer Klassifikation