In seiner Arbeit beschäftigt sich der Autor zuerst mit der Frage, wann im Fall des Befasstseins mehrerer Arzt-Partner an einem schadenbringenden Behandlungsauftrag ein Bearbeitungsbeitrag von untergeordneter Bedeutung vorliegt, welcher die Haftung ausschließt. Im zweiten Kapitel liegt der Fokus auf dem Inhalt und der Wirkung des § 8 Abs. 2 PartGG in der akzessorischen Altverbindlichkeitenhaftung (§ 8 Abs. 1 S. 2 PartGG i. V. m. § 130 HGB). Der Verfasser zeigt hier eine bislang in der Literatur nicht diskutierte Haftungsproblematik «de lege lata» auf, die sich in Fällen ergeben kann, in denen ein ehemals bei der Partnerschaft angestellter Arzt dieser als Sozius beitritt. Im dritten Kapitel beleuchtet der Verfasser zunächst die Möglichkeiten einer allgemeinen Rechtsscheinhaftung im Partnerschaftsrecht und befasst sich anschließend mit Inhalt und Wirkung des § 8 Abs. 2 PartGG in der allgemeinen Rechtsscheinhaftung
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2013
Bayreuth, Univ.,
Auflage
Sprache
Verlagsort
Editions-Typ
Maße
Höhe: 216 mm
Breite: 153 mm
Dicke: 20 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-64553-6 (9783631645536)
DOI
10.3726/978-3-653-03713-5
Schweitzer Klassifikation
Moritz Vettermann, Volljurist, studierte Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht.
Inhalt: Inhalt und Wirkung der Haftungskonzentration gemäß § 8 Abs. 2 PartGG in der akzessorischen Neu- und Altverbindlichkeiten sowie allgemeinen Rechtsscheinhaftung von freiberuflich tätigen Ärzten ¿ Wirkung des § 8 Abs. 2 PartGG auf die akzessorische Haftung von Arzt-Partnern in der Partnerschaft ¿ Bearbeitungsbeitrag von untergeordneter Bedeutung gemäß § 8 Abs. 2, 2 ¿ Tatbestandlich rückanknüpfende Haftung für Altschulden über § 8 Abs. 2 PartGG ¿ Möglichkeit der Rechtsscheinhaftung eines Schein-Partners in der Partnerschaft und die Haftung.