Auer?konomische Ziele m?ssen im Rahmen des unionsrechtlichen Kartellverbots Ber?cksichtigung finden. Das Kartellverbot kann und darf nicht unbeeinflusst von sonstigen Zielen des Unionsrechts lediglich vor dem Hintergrund einer rein ?konomischen Perspektive zur Anwendung gebracht werden. Dies zeigt auch die Analyse der Entscheidungen der Unionsorgane. Dennoch besteht ?ber die Art und Weise der Ber?cksichtigung au?er?konomischer Ziele weder Einigkeit noch Klarheit. Der vorzugsw?rdige Weg der Ber?cksichtigung liegt in der Aufladung der Freistellungskriterien des Art. 101 Abs. 3 AEUV. Beispielhaft kann die Aufladung der Freistellungskriterien durch Belange der Pressevielfalt f?r die Alleinvertriebsvereinbarungen des Presse-Grosso gezeigt werden. Trotz Aufladung der Freistellungskriterien verst??t die Vereinbarung von Alleinvertriebsgebieten durch die Pressegrossisten gegen das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV. Eine Freistellung kommt nicht in Betracht.
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Broschur/Paperback
Klebebindung
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Höhe: 22.7 cm
Breite: 15.3 cm
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ISBN-13
978-3-8487-1602-9 (9783848716029)
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