§ 23 MarkenG beschränkt den Schutz von Kennzeichen. § 23 Nr. 1 MarkenG stellt die Benutzung des eigenen Namens von Ansprüchen des Kennzeicheninhabers frei, Nr. 2 die als beschreibende Angabe und Nr. 3 die des Kennzeichens als notwendigen Bestimmungshinweis, insbesondere im Zubehör- und Ersatzteilgeschäft. Alle drei Tatbestände stehen unter dem Vorbehalt, dass die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Die Autorin untersucht den Anwendungsbereich sowie die einzelnen Tatbestände des § 23 MarkenG. Weiterhin behandelt sie eine mögliche Übertragung der Wertungen des § 23 MarkenG auf den lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsschutz, § 5 Abs. 2 UWG, und macht Vorschläge für eine Erweiterung des § 23 MarkenG, die jüngere Rechtsentwicklungen aufnimmt.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2012
Köln, Univ.
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-62519-4 (9783631625194)
Schweitzer Klassifikation
Julia Traumann, geboren 1981 in Stuttgart; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg im Breisgau und Münster; Zusatzausbildung im Gewerblichen Rechtsschutz an der Universität Münster; promotionsbegleitende Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Anwaltskanzlei in Düsseldorf; Promotion an der Universität zu Köln; Referendariat am OLG Hamm.
Inhalt: Anwendungsbereich des § 23 MarkenG - Benutzung des eigenen Namens - Recht der Gleichnamigen - Benutzung als beschreibende Angabe - Benutzung des Kennzeichens als notwendigen Bestimmungshinweis - § 23 MarkenG im Domainrecht - Wertungsübertragung auf den lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsschutz, § 5 Abs. 2 UWG - Erweiterungsvorschläge.