Bereits seit vielen Jahren wird über eine Reform des § 550 BGB diskutiert. Die Formvorschrift für langfristige Mietverträge soll vorrangig sicherstellen, dass sich Erwerber der Immobilie verlässlich über den Inhalt der Mietverträge informieren können. Bei Missachtung der Schriftform können Mietverträge unabhängig von der Laufzeit ordentlich gekündigt werden. In der Praxis nutzen dies vor allem die Mietvertragsparteien, um sich von unliebsamen Mietverträgen zu lösen. Der Bundesrat hat im Dezember 2019 eine umstrittene Gesetzesreform auf den Weg gebracht und auch das Bundesjustizministerium veröffentlichte im Herbst 2021 einen Reformvorschlag. Es ist jedoch eine grundlegendere Reform des § 550 BGB erforderlich. Hans Trageser zeigt auf Grundlage eines funktionalen Rechtsvergleichs, dass dem englischen common law wichtige Impulse für eine Neuregelung des § 550 BGB entnommen werden können.
Produkt-Info
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Produkt-Hinweis
Drahtheftung
Bibliotheksbindung
Maße
Höhe: 23.1 cm
Breite: 15.5 cm
Dicke: 1.4 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-16-162338-7 (9783161623387)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1993; Duales Studium zum Diplom-Rechtspfleger (FH) an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda; Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und der Graduate School of International Corporate Strategy Hitotsubashi University in Tokyo; 2020 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationales und Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung der Goethe-Universität in Frankfurt am Main; 2022 Promotion; Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt am Main.
§ 1
Einleitung
A. Problemstellung
B. Methodik und Gang der Untersuchung
§ 2
Länderbericht Deutschland
A. Doppelter Normzweck des § 550 BGB
B. Schutz der Mietvertragsparteien
C. Schutz des Informationsinteresses potenzieller Erwerber
D. Zusammenfassung
§ 3
Länderbericht England
A. Vorbemerkungen zum englischen Mietrecht
B. Schutz (nur) der Vertragsparteien durch mietrechtliche Formvorschriften
C. Schutz der Mietvertragsparteien
D. Schutz des Informationsinteresses potenzieller Erwerber
E. Zusammenfassung
§ 4
Rechtsvergleich
A. Einheitlicher Lösungsansatz oder Trennung der Schutzzwecke
B. Vergleich des Schutzes der Mietvertragsparteien
C. Vergleich des Schutzes des Informationsinteresses potenzieller Erwerber
D. Bewertung der nationalen Lösungen
E. Zusammenfassung
§ 5
Reform des § 550 BGB
A. Reformbedarf
B. Bisherige Reformvorschläge
C. Eigener Reformvorschlag
§ 6
Schluss