Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das am 01.05.1998 in Kraft trat, führte unter anderem zur Änderung der § 91 AktG und § 317 HGB. Die Änderung des § 91 AktG betrifft eine Organisationspflicht des Vorstands einer Aktiengesellschaft. Es zeigt sich, dass hierzu vor allem zwischen betriebswirtschaftlichem und juristischem Schrifttum Kontroversen bestehen. Ziel der Arbeit ist eine Abgrenzung des Ermessens des Vorstands bei der Gestaltung und Einrichtung eines Risikomanagements, das heißt eines Systems zur Risikoerkennung und Risikohandhabung bei Aktiengesellschaften, im Gegensatz zur Pflicht - im Sinne einer Ermessensreduktion - zur Ergreifung von Maßnahmen für eine Risikofrüherkennung als bedeutender Teil eines Risikomanagements. Bei der Beurteilung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 IV HGB bei börsennotierten Aktiengesellschaften durch den Abschlussprüfer ergeben sich Schwierigkeiten bei der Feststellung der Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems. Für die Wirksamkeitsbeurteilung wird geklärt, welcher Prüfungsansatz zugrunde zu legen ist.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Illustrationen
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-55616-0 (9783631556160)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Marc Toebe, Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Rostock von 1991 bis 1996 mit den Schwerpunkten Rechnungswesen und Steuern; 1996 bis 2000 Tätigkeit bei einem großen internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen im Bereich Audit (Industrie und Handel); seit 2000 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Rostock; 2000 bis 2002 Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Hagen mit dem Schwerpunkt Volkswirtschaftstheorie; 2005 Bestellung zum Steuerberater; 2006 Promotion.
Aus dem Inhalt: Notwendigkeit der Differenzierung zwischen Risikomanagement und Risikofrüherkennung nach § 91 II AktG - Risikomanagement als notwendiges Informationssystem des Leitungsorgans - Risikomanagement als Manager-Regelsystem zur Verringerung von Informationsrisiken - Risikofrüherkennungssystem nach KonTraG - Risikofrüherkennungssystem als Prüfungsgegenstand des Jahresabschlussprüfers - Zulässigkeit des Prüferurteils als unscharfes Urteil und Mangel auslösende Pflichtverletzung.