Vorwort
So arbeiten Sie mit dem Buch
Von der Buchführung bis zum Jahresabschluss
- Grundregeln der doppelten Buchführung
- Die Gewinnermittlungsarten
- Bilanz nach Steuer- und Handelsrecht
- Eröffnungsbuchungen
- Laufende Buchführung
- Jahresabschlussbuchungen und Bewertung
- Gewinnsteuerung und ihre steuerlichen Auswirkungen
- Wie kommen Unternehmer/-innen an die Gewinne des Unternehmens?
Umsatzsteuerpflicht - ja oder nein?
- Umsatzsteuerpflichtige Umsätze
- Umsatzsteuerfreie Umsätze
- Umsatzsteuer abführen, Soll- oder Istversteuerung?
- Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
- Geschäfte mit dem Ausland
- Bestimmte Umsätze im Inland gemäß § 13b UStG
- Gemischte Umsätze - Vorsteuerabzug anteilig
- Die Abrechnung mit dem Finanzamt
Das Anlagevermögen
- Was ist beim Anlagevermögen zu beachten?
- Wer darf das Anlagegut aktivieren und gegebenenfalls abschreiben?
- Was wird aktiviert und gegebenenfalls abgeschrieben?
- Plan- und außerplanmäßige Abschreibung
- Immaterielles Vermögen
- Sachanlagen - Gebäude
- Sachanlagen - unbeweglich, außer Gebäude
- Sachanlagen - beweglich
- Finanzanlagen
- Verkauf Anlagevermögen
Das Umlaufvermögen
- Überblick
- Vorräte, Material und Waren
- Vorräte - fertige und unfertige Erzeugnisse
- Geleistete Anzahlungen
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Zweifelhafte Forderungen
- Sonstige Vermögensgegenstände
- Wertpapiere
- Flüssige Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
- Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Gewinn- und Verlust-Rechnung Betriebserträge
- Überblick Erträge/Betriebseinnahmen
- Sachbezüge Arbeitnehmer
- Privatnutzung durch Unternehmer (Personenfirma)
Gewinn- und Verlust-Rechnung Betriebsaufwendungen
- Überblick Aufwendungen/Betriebsausgaben
- Bewirtungskosten
- Geschenke
- Reisekosten
- Schuldzinsen
- Sonstige Steuern
Kapital
- Kapital von Einzelfirmen
- Kapital bei Personengesellschaften
- Gewinnthesaurierung bei Personenfirmen
- Kapital von Kapitalgesellschaften
- Gewinnausschüttung an Gesellschafter
- Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften
Sonderposten mit Rücklageanteil
- Überblick
- Zuschüsse
- Steuerfreie Rücklagen
- Investitionsabzugsbetrag
Rückstellungen
- Überblick
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
- Steuerrückstellungen
- Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
- Rückstellungsspiegel
Verbindlichkeiten
- Überblick
- Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten, Darlehen
- Erhaltene Anzahlungen
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Sonstige Verbindlichkeiten
- Umsatzsteuer laufendes Jahr
Latente Steuern
- Permanente Differenzen - keine latenten Steuern
- Zeitlich begrenzte Differenzen
- Latente Steuern erfassen
Bilanzen einreichen und veröffentlichen
- Handelsbilanzen einreichen - der elektronische Bundesanzeiger
- Steuerbilanzen einreichen - die E-Bilanz
Stichwortverzeichnis
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze
Hier kommt es auf die Art des Umsatzes an. Tätigen Unternehmen folgende Geschäfte, müssen sie zusätzlich zum Warenwert bzw. zur Dienstleistung Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
- Verkauf von Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt, wenn diese nicht nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind
- Warenentnahme für private Zwecke sowie Entnahme von Leistungen wie Kfz und Telefon
Dies gilt dann nicht, wenn § 4 des Umsatzsteuergesetzes eine Befreiung zulässt, wie im nächsten Kapitel beschrieben.
ACHTUNG
Berechnet das Unternehmen den Kunden unselbstständige Nebenleistungen wie Reisekosten, Porto, Mautgebühren, sind diese mit dem gleichen Steuersatz in Rechnung zu stellen, der auch bei der Hauptleistung berechnet wird, Abschnitt 3.10 (5) UStAE.
Kleinunternehmer
Liegt der Umsatz des Vorjahres oder des Gründungsjahres nicht über 17.500 Euro und liegt der Umsatz im laufenden Jahr nicht über 50.000 Euro, ist es möglich, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zu beantragen. In diesem Fall muss das Unternehmen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und erhält auch keine Vorsteuer zurück.
ACHTUNG
Verzichtet das Unternehmen freiwillig auf die "Besteuerung für Kleinunternehmer", da es in den ersten Jahren hohe Investitionen tätigen und die Vorsteuer abziehen möchte, ist es an diese Entscheidung fünf Jahre gebunden. In der Fachsprache heißt das "optieren". Ihr Umsatz im Gründungsjahr wird auf zwölf Monate hochgerechnet. Das müssen Sie beachten.
BEISPIEL
Ein Handwerker hat sich im Mai selbstständig gemacht und hatte im Gründungsjahr einen Umsatz von 12.000 Euro. Diese 12.000 Euro hat er in acht Monaten erwirtschaftet, also hätte er in zwölf Monaten (12.000 Euro: 8 × 12) 18.000 Euro eingenommen. In diesem Fall ist die Umsatzgrenze überschritten. Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 19.3 sehen Sie, was zum Umsatz zählt. Die Privatnutzung Kfz zählt zum Beispiel nicht dazu, soweit das Unternehmen keinen Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten hatte.