Vorwort
So arbeiten Sie mit dem Buch
Von der Buchführung bis zum Jahresabschluss
- Grundregeln der doppelten Buchführung
- Die Gewinnermittlungsarten
- Bilanz nach Steuer- und Handelsrecht
- Eröffnungsbuchungen
- Laufende Buchführung
- Jahresabschlussbuchungen und Bewertung
- Gewinnsteuerung und ihre steuerlichen Auswirkungen
- Wie kommen Unternehmer/-innen an die Gewinne des Unternehmens?
Umsatzsteuerpflicht - ja oder nein?
- Umsatzsteuerpflichtige Umsätze
- Umsatzsteuerfreie Umsätze
- Geschäfte mit dem Ausland
- Bestimmte Umsätze im Inland gemäß §13b UStG
- Gemischte Umsätze - Vorsteuerabzug anteilig
- Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
- Die Abrechnung mit dem Finanzamt
Das Anlagevermögen
- Was ist beim Anlagevermögen zu beachten?
- Wer darf das Anlagegut aktivieren und gegebenenfalls abschreiben?
- Was wird aktiviert und gegebenenfalls abgeschrieben?
- Plan-und außerplanmäßige Abschreibung
- Immaterielles Vermögen
- Sachanlagen - Gebäude
- Sachanlagen - unbeweglich, außer Gebäude
- Sachanlagen - beweglich
- Finanzanlagen
- Verkauf Anlagevermögen
Das Umlaufvermögen
- Überblick
- Vorräte, Material und Waren
- Vorräte - fertige und unfertige Erzeugnisse
- Geleistete Anzahlungen
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Zweifelhafte Forderungen
- Sonstige Vermögensgegenstände
- Wertpapiere
- Flüssige Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
- Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Gewinn- und Verlust-Rechnung Betriebseinnahmen
- Überblick Betriebseinnahmen
- Sachbezüge Arbeitnehmer
- Privatnutzung durch Unternehmer (Personenfirma)
- Gewinn- und Verlust-Rechnung Betriebsausgaben
- Überblick Betriebsausgaben
- Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben
- Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
- Bewirtungskosten
- Geschenke
- Reisekosten
- Schuldzinsen
- Sonstige Steuern
Kapital
- Kapital von Einzelfirmen
- Kapital bei Personengesellschaften
- Gewinnthesaurierung bei Personenfirmen
- Kapital von Kapitalgesellschaften
- Gewinnausschüttung an Gesellschafter
- Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften
Sonderposten mit Rücklageanteil
- Überblick
- Steuerfreie Rücklagen und Zuschüsse
- Investitionsabzugsbetrag
Rückstellungen
- Überblick
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
- Steuerrückstellungen
- Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
- Rückstellungsspiegel
Verbindlichkeiten
- Überblick
- Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten, Darlehen
- Erhaltene Anzahlungen
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Sonstige Verbindlichkeiten
- Umsatzsteuer laufendes Jahr
Latente Steuern
- Permanente Differenzen - keine latenten Steuern
- Zeitlich begrenzte Differenzen
- Latente Steuern erfassen
Bilanzen einreichen und veröffentlichen
- Handelsbilanzen einreichen - der elektronische Bundesanzeiger
- Steuerbilanzen einreichen - die E-Bilanz
Stichwortverzeichnis
11.1.2 Abzinsung von Verbindlichkeiten, Rückstellungen
Handelsbilanz
In der neuen Handelsbilanz sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen, und zwar zum durchschnittlichen Marktzins
der letzten sieben Jahre. Dieser Zinssatz wird regelmäßig von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Diesen Zinssatz können Sie aus einer Tabelle ablesen unter www.bundesbank.de/statistik/statistik_zinsen.php. Wählen Sie links den Bilanzstichtag und oben die Laufzeit der Rückstellung. Zum 30.11.2011 beträgt der Zinssatz für eine Laufzeit von fünf Jahren 4,37 %.
Zusätzlich sind die Erträge aus der Abzinsung und die Aufwendungen aus der Aufzinsung im Rückstellungsspiegel zu erfassen, d. h. die Tabelle erhält zwei zusätzliche Spalten, § 253 HGB. Verbindlichkeiten werden in der Handelsbilanz weiterhin mit dem Nennwert ausgewiesen.
Steuerbilanz
Nicht verzinste Verbindlichkeiten (außer erhaltene Anzahlungen) und Rückstellungen, die länger als zwölf Monate bestehen, müssen laut Steuerrecht mit 5,5 % abgezinst werden, § 6 (1) Nr.3 EStG.
Bei der Laufzeit von Rückstellungen macht das steuerrecht Unterschiede. Handelt es sich um Geldleistungen endet die Laufzeit bei der endgültigen Erfüllung. Bei Sachleistungen endet die Laufzeit sowie Sie mit der Erfüllung beginnen.
Hier geht es also um langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen, die fest vereinbart wurden, wie Abbruchverpflichtung im Pachtvertrag, Abfindungen, zinslose Darlehen. Mithilfe einer Abzinsungstabelle ist der Barwert zu ermitteln. Für Pensionsrückstellungen sind finanzmathematische Gutachten erforderlich, die in der Regel von Versicherungen erstellt werden.