Das Problem der rechtlichen Qualifizierung der Richtlinien der Bundesausschüsse stellt sich seit langem. Schon nach altem Recht der RVO waren Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen, gebildet von den Bundesvereinigungen der Ärzte und den Bundesverbänden der Krankenkassen, berufen, Richtlinien insbesondere für die Sicherung der kassenärztlichen Versorgung zu beschließen. Diese Kompetenz zum Richtlinienerlaß hat mit dem Gesundheitsreformgesetz seine Grundlage in 92 SGB V gefunden. Gegenstand der vorliegenden Abhandlung ist es, die dogmatischen Einordnungsmöglichkeiten der Richtlinien und der sie erlassenden Bundesausschüsse aufzuzeigen. Hierbei wurden insbesondere die Neuregelungen des SGB V berücksichtigt. Im Vordergrund steht dabei die Frage, unter welchem Blickwinkel die Richtlinien als verfassungsgemäße Äußerungen eines verselbständigten Verwaltungsträgers Bestand haben können.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-47043-5 (9783631470435)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin: Helke Tempel-Kromminga wurde 1963 in Bunde/Ostfriesland geboren. Sie studierte Rechtswissenschaft in Gießen und Münster und legte 1993 die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Die vorliegende Arbeit wurde als Dissertation an der Universität zu Münster eingereicht. Helke Tempel-Kromminga ist seit 1993 als Richterin in Langen (Hessen) tätig.
Aus dem Inhalt: Der Begriff «Richtlinien» - Verbindlichkeit der Richtlinien - Die Richtlinien als autonomes Recht - Verfassungsmäßigkeit der Richtlinien.