Durch »Strukturprinzipien« wie den Bedarfsdeckungsgrundsatz, den Selbsthilfegrundsatz oder den Grundsatz »Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit« unterscheidet sich das Sozialhilferecht ganz wesentlich von anderen Materien des Sozialleistungsrechts. Das Bundesverwaltungsgericht hat solche im Gesetz angelegten Grundsätze durch seine Rechtsprechung zum Sozialhilfe- und Kriegsopferfürsorgerecht immer wieder verdeutlicht. Diese Hinweise sind unentbehrliche Orientierungshilfen für die Rechtsanwendungspraxis.
Der Verfasser, der dem für Fragen des Sozialhilfe- und Kriegsopferfürsorgerechts zuständigen 5. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts angehört,
erläutert anhand der Rechtsprechung des Gerichts den Bestand und die Bedeutung jener Strukturprinzipien und
macht deren wechselseitige Bezüge und Abhängigkeiten transparent.
Die Abhandlung soll es erleichtern, den gesetzlichen Auftrag der Sozialhilfe präzise zu erfassen und nachzuvollziehen. Sie richtet sich insbesondere auch an Praktiker wie Verwaltungsrichter, Entscheidungsträger in Sozialämtern und bei freien Wohlfahrtsverbänden.
Reihe
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 22.7 cm
Breite: 15.4 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-7890-6473-9 (9783789064739)
Schweitzer Klassifikation