Textprobe:
Kapitel 3, Funktionsweisen der Verfahren:
Nachdem im letzten Kapitel die wichtigsten Ansprüche an ein Rentenfinanzierungssystem festgehalten wurden, erfolgt nun die Vorstellung verschiedener Rentenfinanzierungssysteme. Zu Beginn werden die grundsätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Rentenfinanzierungssystems aufgezeigt. Hierbei erfolgt auch die Definition und Einordnung der verschiedenen in der Literatur geläufigen Bezeichnungen. Im Anschluss daran werden die Funktionsweisen der zwei idealtypischen Verfahren, reine Kapitaldeckung und reine Umlage erläutert und bewertet. Danach erfolgt die Betrachtung von Mischverfahren. Den Abschluss bildet ein struktureller Vergleich der möglichen Verfahren.
3.1, Grundlagen:
In diesem Abschnitt werden die grundsätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Rentenfinanzierungssystems veranschaulicht.
Zur Finanzierung eines Alterssicherungssystems kann primär auf zwei Quellen zurückgegriffen werden, die Leistungen des Systems können entweder aus Beiträgen oder Steuern bezahlt werden. In einem auf Beiträgen aufgebauten System erwerben die Beitragszahler typischerweise einen Anspruch auf eine Gegenleistung. Im Unterschied dazu werden im steuerfinanzierten System keine Ansprüche durch die Zahlung begründet. In der Realität ließe sich die Finanzierung auch auf beiden Säulen aufbauen. So geschieht dies mit einem Steueranteil von 24,1% im Jahr 2012 auch im aktuellen Verfahren in Deutschland.
Auf der Leistungsseite lassen sich wiederum zwei Varianten unterscheiden. Nach dem Prinzip der Teilhabeäquivalenz richtet sich die Leistung an jeden Versicherten nach seinen persönlichen Beiträgen. Im Idealfall gibt es einen festen Beitrags/Leistungs-Bezug, so dass sich die Leistung bei Verdoppelung des geleisteten Beitrags ebenfalls verdoppelt. Dem gegenüber erhalten alle Leistungsempfänger nach dem Prinzip der Beitragsäquivalenz eine pauschale Rente, selbst wenn sich die geleisteten Beiträge unterscheiden sollten. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Rentensystem mit intragenerativen Umverteilungselementen. In der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung wird, trotz einiger Abweichungen, primär nach dem Prinzip der Teilhabeäquivalenz verfahren.
Betrachtet man die zeitliche Entwicklung von Beiträgen und Leistungen so lassen sich zwei unterschiedliche Formen ableiten. Entweder wird der Beitragssatz oder das Rentenniveau über den zeitlichen Verlauf hinweg konstant gehalten. Das Rentenniveau ist hierbei als Verhältnis von Durchschnittsrente dividiert durch Durchschnittslohn definiert. Daneben ließe sich auch ein System realisieren, in dem weder Beitragssatz noch Rentenniveau konstant gehalten werden.
Grundsätzlich kann ein Alterssicherungssystem obligatorisch, also als Pflichtversicherung, ausgestaltet sein oder auf freiwilliger Teilnahme beruhen.
Zwei Kombinationen aus den genannten Parametern sind besonders verbreitet. Dies sind zum einen sog. Bismarck-Systeme, die eine beitragsfinanzierte Lebensstandardsicherung im Alter im Rahmen einer Versicherungsleistung gewährleisten und zum anderen Beveridge-Systeme, die eine steuerfinanzierte pauschale Grundrente für die gesamte Bevölkerung zur Armutsvermeidung im Alter auszahlen.
All diese Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich grundsätzlich sowohl auf Umlage- als auch auf Kapitaldeckungsverfahren anwenden. Nachstehend erfolgt die systematische Einordnung der verschiedenen Rentenfinanzierungsverfahren. In der Literatur gibt es keine eindeutige Begriffsdefinition der verschiedenen Verfahren. Gerade im Bereich der Kapitaldeckung werden gleiche Begriffe oft für verschiedene Verfahren verwandt. Diese Bachelorarbeit folgt der Definition, auf die in der Literatur am häufigsten verwiesen wird. In Abbildung 5 ist die strukturelle Übersicht über die verschiedenen Finanzierungsverfahren dargestellt.