Die HOAI 2009 ist am 18.8.2009 in Kraft getreten und gilt für die ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Planungsverträge. Die Novellierung hat zu erheblichen Änderungen im Vergütungsrecht der Architekten und Ingenieure geführt. Diese werden nicht erst bei der Abrechnung der Leistungen relevant, sondern sind ab sofort in der täglichen Praxis zu beachten, insbesondere bei Vertragsverhandlungen, bei der Vertragsgestaltung und bei der Ausschreibung von Planungsleistungen.
Der Praxiskommentar von Steeger dient allen Anwendern der HOAI als verlässliches Arbeitsmittel. Dieser Kommentar liefert Antworten zu sämtlichen aktuellen Fragen und Problemen, u.a.: - Die HOAI 2009 als "Inländer-HOAI" - Was wird aus dem Mindestpreischarakter der HOAI? - Herausnahme der gutachterlichen und beratenden Tätigkeiten aus der HOAI - Abrechnung der Besonderen Leistungen; Stundenabrechnungen - Änderungen bei den Leistungsbildern? - Ermittlung der anrechenbaren Kosten: Abkoppelung des Honorars von den Baukosten - DIN 276: Welche Fassung ist maßgeblich? - Planen und Bauen im Bestand: Änderungen bei anrechenbaren Kosten und Zuschlägen - Was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten? - Honorarvereinbarung, Baukostenvereinbarung, nachträgliche Honoraranpassung - Prüfbarkeit der Schlussrechnung Vollständig und neu kommentiert sind alle architektenrelevanten Vorschriften. Dazu gehören der Allgemeine Teil (§§ 1 bis 16), die Objektplanung, die Fachplanung und die Übergangsvorschriften (§§ 32 bis 56). Die Anlagen 1 bis 14 werden bei den entsprechenden Regelungen und Leistungsbildern erläutert.
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Zielgruppe
Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Gerichte
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 241 mm
Breite: 154 mm
Dicke: 30 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-17-020791-2 (9783170207912)
Schweitzer Klassifikation
Die Kommentatoren sind seit vielen Jahren als Referenten und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht tätig.
Die Kommentatoren: Frank Steeger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Berlin und Mitarbeiter der Forschungsgemeinschaft Statusbericht 2000plus Architekten/Ingenieure Rainer Fahrenbruch, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dresden; Dr. Thomas Thaetner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Berlin; Heiko Randhahn, Rechtsanwalt, Berlin.