Polizeiliche Verantwortlichkeit ist Mitwirkungsverantwortung, nicht Verursachungshaftung. Der Störertatbestand definiert die Eingriffsschwelle für die Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Erhaltung oder Wiederherstellung der rechtsstaatlichen Ordnung. Während das allgemeine Polizeirecht auf die Abwehr konkreter Gefahren ausgerichtet ist, umfaßt das Sonderpolizeirecht, insbesondere das Umweltrecht, auch Aspekte der Landschaftsgestaltung, der Risikovorsorge und der Ressourcenbewirtschaftung. Der mit der Funktion aktueller Gefahrenabwehr eng verknüpfte Störerbegriff des allgemeinen Polizeirechts kann diese Rechtsgebiete nicht adäquat erfassen. Er weist zwar strukturelle Gemeinsamkeiten mit den Störertatbeständen des Sonderpolizeirechts auf, hat jedoch seine Systembildungs- und Ordnungsfunktion verloren.
Rezensionen / Stimmen
«Das Werk besticht durch seinen Detailreichtum, die Probleme werden systematisch und präzise dargestellt. Aus der Lektüre lassen sich vielfältige Anregungen gewinnen, die zu einer (Rück-)Besinnung auf die Grundlagen des staatlichen Eingriffsrechts veranlassen.» (Beate Maiwald, Umwelt und Planungsrecht)
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-41853-6 (9783631418536)
Schweitzer Klassifikation
Aus dem Inhalt: U.a. Strukturelle Analyse der Störerverantwortlichkeit - Die Adressatbestimmung im Umweltrecht - Die Altlastenproblematik - Die Adressatbestimmung im Versammlungsrecht.