Rezensionen / Stimmen
"(...) Es ist dem Herausgeber ohne Einschränkungen zuzustimmen, wenn er in seinem Vorwort schreibt, dass sich das Werk an all diejenigen wendet, die sich im Medizinrecht schnell, aktuell und zuverlässig über die Rechtslage informieren möchten und rechtswissenschaftlich fundierte Entscheidungen zu treffen haben. Für die im Medizinrecht tätige Anwaltschaft handelt es sich um ein unverzichtbares Werk."
Dr. Marc Christoph Baumgart, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, www.ra-baumgart.de, in: Berliner Anwaltsblatt März 2020, zur 3. Auflage 2018
"(...) Der Kommentar gilt quasi als Basiskommentar für Antworten, die nicht jeder Jurist, auch nicht der Fachanwalt für Medizinrecht, kennt und kennen kann. Der Kommentar, mit seinen über 3.000 Druckseiten, gilt als medizinische Bibliothek auch für Mediziner, in dem alles steht, was rechtlich zu diesem Beruf notwendig ist."
Gerhard H. Schlund, München, in: chirurgische praxis 04/2019, zur 3. Auflage 2018
"(...) Insgesamt aber bleibt es bei dem Urteil: Der Querschnittskommentar von Spickhoff ist für alle, die sich in unterschiedlichen Feldern mit dem Medizinrecht befassen, ein unentbehrliches und herausragend geeignetes Hilfsmittel."
Richter am AG Dr. Frank O. Fischer, Offenbach a. M., in: NJW 13/2019, zur 3. Auflage 2018
"(...) Es bleibt dabei: der "Spickhoff" ist für jeden Medizinrechtler immer wieder eine wahre Fundgrube, ohne dass man in einer Vielzahl von Kommentaren nachblättern muss. Für eine vertiefte Suche - so erforderlich - stehen sie dann ja immer noch zur Verfügung. Es gilt auch für die neue Auflage das bereits zur Vorauflage Gesagte: wer hier nicht fündig wird, der muss das Suchen für sich neu erfinden, zumal das Werk über die Verlagsdatenbank auch komfortabel online durchblättert werden kann. Der Nutzer weiß, was er am "Spickhoff" hat."
Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Lippert, Ulm, in: VersR 22/2018, zur 3. Auflage 2018
"(...) Wer im Medizinrecht tätig ist, findet im Kommentar von Spickhoff vielfältige Antworten, aus verschiedenen Perspektiven und seriös begründet. Ein Kommentar, der seine Leser in der Tat 'belohnt'."
Prof. Dr. Hermann Plagemann, Frankfurt/M., in: GuP 1/19, zur 3. Auflage 2018
"(...) Im Vorwort ordnet Spickhoff den von ihm als Herausgeber verantworteten Kommentar als Basiskommentar ein, der entsprechende lehr- und handbuchartige Darstellungen ergänzt, vertieft und präzisiert. Dieser Qualifizierung als Basiskommentar ist zu folgen, denn genau diese Funktion erfüllt dieses Werk mit seiner Abdeckung praktisch aller medizinrechtlich relevanten Rechtsgebiete. Das Werk richtet sich weniger an jemanden, der peripher mit dem Medizinrecht zu tun hat, sondern hauptsächlich an diejenigen, die Medizinrecht schon professionell betreiben, sich aber trotzdem auf einzelnen Gebieten schnell, verlässlich und wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen genügend informieren wollen. Auf dieses Standardwerk kann niemand verzichten, der im Medizinrecht hohe Qualität liefern muss."
Professor Dr. iur. Gerhard Igl, in: MedR 36/18, zur 3. Auflage 2018
"(...) Ebenso überzeugend wie an neue Regelungen führt der Kommentar den Leser an die aktuelle Rechtspraxis tradierter Normenbestände heran, enthält durchweg eingehende Erläuterungen mit umfassenden Hinweisen auf Gesetzesmaterialien und Rechtsprechung, auch Nachweise zur Literatur erleichtern eine vertiefte thematische Einzelbefassung. Auf Basis dieses Konzeptes gelingt es Herausgeber und Autoren insgesamt, mit beachtlicher Umsicht, Erfahrung und Engagement eine kompakte Gesamtschau praxisrelevanter Informationen zum Medizinrecht auf neuestem Stand zu präsentieren. Das ständig wachsende Fachwissen wird in verständlicher und prägnanter Darstellung zuverlässig erschlossen, weiter erleichtert schließlich ein umfangreiches und sorgfaltig ausgearbeitetes Sachregister den Zugang zum stark ausdifferenzierten Regelungskomplex des Medizinrechts. Das lesens- und empfehlenswerte Werk verdient daher auch in der Neuauflage seinen festen Platz im Kanon der medizinrechtlichen Literatur."
Akad. Rat Dr. iur. Tobias Voigt, Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln, in: NZS 24/2018, zur 3. Auflage 2018
"(...) Das Konzept, "große" Regelwerke wie das SGB V, SGV XI, SGB XII, BGB, GWB oder StGB in den medizinrechtlich relevanten Auszügen zu berücksichtigen, die originär im Medizinrecht zu verortenden Regelwerke wie das KHG, die GOÄ, das ApoG, das MPG, die MBO u.a. aber vollständig zu bearbeiten, geht auf. Der Kommentar richtet sich an den auf Medizinrecht spezialisierten Juristen. Dieser findet in einem einzigen Werk "seine" Rechtsmaterie vollständig sowie die i.d.R. (ggf.) relevanten Anknüpfungspunkte in anderen Rechtsgebieten. Dieser Umstand ist sowohl der Arbeitsökonomie zuträglich als auch wirtschaftlich. Auch der "Einsteiger" in das Medizinrecht kann zumindest vorübergehend auf die Anschaffung zahlloser Kommentare zu den jeweiligen Rechtsgebieten verzichten. Unverzichtbar ist dieses Werk aber auch aus den dargestellten Gründen für den eingearbeiteten auf Medizinrecht spezialisierten Juristen."
Herbert Matschiner, in: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse 06/2018, zur 3. Auflage 2018