In mehrbetrieblichen Unternehmen ist die Bildung eines Gesamtbetriebsrates vorgeschrieben. Damit stellt sich dort im Vorfeld der Durchführung einer betriebsverfassungsrechtlichen Maßnahme zwangsläufig die Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen Einzelbetriebsräten und Gesamtbetriebsrat, die der Gesetzgeber in 50 BetrVG geregelt hat. Dieser allzu knappen und inhaltlich unklaren Regelung kommt nicht nur für die Einfluß- und Machtverteilung zwischen den Einzelbetriebsräten und dem Gesamtbetriebsrat Bedeutung zu, sondern auch für den Arbeitgeber, der bei Einschaltung des unzuständigen Gremiums seinen betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten nicht nachkommt.
Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Festlegung der originären Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates gemäß 50 BetrVG. Außerdem wird die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kraft Auftrages gemäß 50 II BetrVG, seine Befugnisse in betriebsratslosen Betrieben und die Auswirkungen von Zusammenlegung, Spaltung und Neugründung von Betrieben erörtert.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-35509-1 (9783631355091)
Schweitzer Klassifikation
Der Autor: Burkhard Siebert ist 1970 in Kassel geboren. Von 1991 bis 1996 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Nach der Ersten juristischen Staatsprüfung im Mai 1996 war er bis Ende 1998 als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Osnabrück am Lehrstuhl von Prof. Dr. Renate Käppler tätig. Anschließend war er Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht. Die Promotion erfolgte 1999.
Aus dem Inhalt: Originärer Zuständigkeitsbereich des Gesamtbetriebsrates - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kraft Auftrages - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für betriebsratslose Betriebe - Geltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung bei Aufnahme, Zusammenlegung und Spaltung von Betrieben.