Strafbefreiung im Fall von Steuerhinterziehungen. Seit Januar 2004 greift die Amnestie für Steuerhinterziehung aus den Jahren 1993 bis 2002. Wer sich noch bis zum 31. März 2005 dem Finanzamt offenbart, geht straffrei aus und kommt preiswert davon: das Schwarzgeld wird bis Ende Dezember 2004 pauschal mit 25% versteuert, danach bis Ende März 2005 mit 35%. Näheres regelt das bereits verabschiedete Gesetz zur Frderung der Steuerehrlichkeit. Die Autoren erörtern praxisnah die Voraussetzungen und die Folgen dieses Gesetzes für den Steuerpflichtigen.
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Zielgruppe
Kapitalanleger die in der Vergangenheit Ihre Gelder ins Ausland gebracht haben Banken Steuerberater Rechtsanwälte Fachanwälte für Steuerrecht Finanzverwaltung
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ISBN-13
978-3-7910-2306-9 (9783791023069)
Schweitzer Klassifikation
Michael Sell, Ministerialrat im Bundeskanzleramt, maßgeblich am Gesetzesentwurf beteiligt. Veröffentlichung zu diesem Gesetzesentwurf in DStR 2003 Seite 1185 sowie zahlreiche Vorträge zur Steueramnestie (Beck-Seminare, Seminar Dr. Otto Schmidt Verlag sowie Deutsche Anwalts Akademie).
Margret Schencking, Rechtsanwältin/Steuerberaterin, Kanzlei Peters, Schönberger & Partner GbR in München, langjährige Erfahrung als Verteidigerin in Steuerstrafverfahren, s. Juve-Handbuch 2003/2004 S. 510. Zahlreiche Veröffentlichungen zu steuerrechtlichen Themen und speziell zu diesem Thema in DStR 2003 Seite 820 ff: "Anmerkungen zu einer möglichen Steueramnestie aus Beratersicht". Journalistisches Volontariat und Redakteurin (3 Jahre Süddeutsche Zeitung Wirtschaftsredaktion) sowie Redaktion Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG und KStG (1983 bis 1990).
Ulrich Derlien, Rechtsanwalt/Steuerberater, Kanzlei Peters, Schönberger & Partner GbR in München, zahlreiche Veröffentlichungen zu steuerrechtlichen Themen; Schwerpunkt in der strukturierten Steuerberatung insbesondere im Hinblick auf internationale Bezüge.