Der Jahrhundertstreit um die Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft - damit zusammenhängend die Frage nach ihrem Wesen und ihrer Rechtsnatur - wurde durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.1.2001 neu belebt.
Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich auf die GbR als Außengesellschaft. Dargestellt werden zunächst die Entwicklungsgeschichte des Gesellschaftstyps und der Dogmenstreit zwischen traditioneller und moderner Lehre. Sodann wird geprüft, ob aus dem Gesetzeswortlaut der §§ 705 ff BGB selbst, aus § 14 BGB, aus dem Umwandlungsrecht und aus der Insolvenzordnung auf die Rechtssubjektivität der Außen-GbR und ihre Rechtsfähigkeit geschlossen werden kann. Dabei stellt sich auch die Frage nach der analogen Anwendbarkeit einschlägiger gesetzlicher Regelungen verwandter Gesellschaftstypen (OHG, KG, PartG, EWIV) für die Annahme, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sei grundsätzlich rechtsfähig.
Der Begriff "(Teil-)Rechtsfähigkeit", die BGH-Rechtsprechung zur rechtsfähigen Gesellschaft und die Abgrenzung der Außen- von der Innengesellschaft bilden weitere Schwerpunkte der Untersuchung. Analysiert wird ferner, in welchen Bereichen und mit welchen Konsequenzen die Außen-GbR überhaupt als Rechtssubjekt auftreten kann. Schließlich werden die Rechtsstellung der Gesellschafter in der GbR und ihre persönliche Haftung einschließlich der problematischen Anwendung des § 130 HGB beleuchtet. Hierzu werden in einem ersten Schritt die Modelle zur Begründung der Gesellschafterhaftung aufgezeigt. In einem weiteren Schritt wird untersucht, ob die Akzessorietätstheorie auf alle Erscheinungsformen der BGB-Gesellschaft generell anzuwenden ist oder aber - wie die gegenwärtige BGH-Rechtsprechung anzudeuten scheint - Ausnahmen geboten sind.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2004
Universität Würzburg
Auflage
Sprache
Zielgruppe
Maße
Höhe: 21 cm
Breite: 14.8 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-89936-288-6 (9783899362886)
Schweitzer Klassifikation
Sibylle Seiferlein, geb. 1975 in Dinkelsbühl, studierte 1994-1998 Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Die Erste Juristische Staatsprüfung legte sie 1998 ab. Sie absolvierte von 1999-2001 das Referendariat im OLG-Bezirk Bamberg mit Abschluss der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in 2000/II. 2002-2004 nebenberufliche wissenschaftliche Mitarbeit; 2004 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Würzburg.