Kapitalmarktwerte wie Aktien und Schuldverschreibungen werden heutzutage in aller Regel nicht von den Anlegern selbst, sondern in einem mehrstufigen System von Finanzintermediären verwahrt, das die "stückelose", d. h. sich ausschließlich durch Buchungen auf Depotkonten vollziehende Übertragung der Titel im sog. Effektengiroverkehr ermöglicht.In Deutschland beruht der Effektengiroverkehr auf einer sachenrechtlichen Konstruktion, die in den letzten Jahren stark in die Kritik geraten ist. Es wird behauptet, dass sie den zentralen Anforderungen an ein modernes Depotrecht nicht mehr genügt und eine Abkehr vom Sachenrecht auch wegen der verschiedenen Initiativen zur Harmonisierung des Depotrechts (Haager Wertpapierübereinkommen, Genfer Wertpapierübereinkommen, Projekt Rechtssicherheit der EU) geboten ist.Ulrich Segna untersucht, ob diese Kritik berechtigt ist und welche Folgerungen aus der Reformbedürftigkeit des deutschen Depotrechts gezogen werden sollten.
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Reihe
Thesis
Habilitationsschrift
2013
Universität Frankfurt a.M.
Auflage
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 233 mm
Breite: 168 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-16-153012-8 (9783161530128)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Recht der Non-Profit-Organisationen der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden.